[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-svg_2025-94":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"svg_2025","Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-08-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsvg_2025\u002Fxml.zip",3772418,"§ 94","94","Zeiten eines sonstigen hauptberuflichen Dienstes","Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit","Die Zeit, während der eine Berufssoldatin oder ein Berufssoldat vor ihrem oder seinem Eintritt in die Bundeswehr 1.hauptberuflich im Dienst öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften oder ihrer Verbände (Artikel 140 des Grundgesetzes) oder im öffentlichen oder nichtöffentlichen Schuldienst oder\n2.hauptberuflich im Dienst der Fraktionen des Bundestages oder der Landtage oder kommunaler Vertretungskörperschaften oder\n3.hauptberuflich im Dienst von kommunalen Spitzenverbänden oder ihren Landesverbänden sowie von Spitzenverbänden der Sozialversicherung oder ihren Landesverbänden tätig gewesen ist oder\n4.hauptberuflich im ausländischen öffentlichen Dienst gestanden hat,\nkann als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden.","SVG_2025 - Berufsförderung und Dienstzeitversorgung - Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit - § 94 Zeiten eines sonstigen hauptberuflichen Dienstes\n\nDie Zeit, während der eine Berufssoldatin oder ein Berufssoldat vor ihrem oder seinem Eintritt in die Bundeswehr 1.hauptberuflich im Dienst öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften oder ihrer Verbände (Artikel 140 des Grundgesetzes) oder im öffentlichen oder nichtöffentlichen Schuldienst oder\n2.hauptberuflich im Dienst der Fraktionen des Bundestages oder der Landtage oder kommunaler Vertretungskörperschaften oder\n3.hauptberuflich im Dienst von kommunalen Spitzenverbänden oder ihren Landesverbänden sowie von Spitzenverbänden der Sozialversicherung oder ihren Landesverbänden tätig gewesen ist oder\n4.hauptberuflich im ausländischen öffentlichen Dienst gestanden hat,\nkann als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 2","Abschnitt 7",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 93","Krankheits- und Gewahrsamszeiten","93",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 92","Zeiten im öffentlichen Dienst und vergleichbare Zeiten","92",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 91","Anrechnung von Geldleistungen","91",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 95","Sonderregelungen für volksdeutsche Vertriebene und Umsiedler","95",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 96","Kindererziehungszuschlag","96",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 97","Kindererziehungsergänzungszuschlag","97",[],false]