[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-svg_63v-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"svg_63v","Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 84 des Soldatenversorgungsgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1962-05-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsvg_63v\u002Fxml.zip",1282957,"§ 12","12","U-Boot-Besatzungen",null,"(1) Soldaten, die sich auf Grund eines Befehls oder aus sonstigen dienstlichen Gründen an Bord eines U-Bootes befinden, sind Besatzungsmitglieder. Als Besatzungsmitglieder gelten auch die Soldaten, die für eine Verwendung auf einem U-Boot ausgebildet werden.\n(2) Als besonders gefährlicher Dienst gilt der dienstliche Aufenthalt auf einem U-Boot während Über- oder Unterwasserfahrten, und zwar vom Ablegen bis zum Anlegen des Bootes. Das gleiche gilt für den dienstlichen Aufenthalt auf dem U-Boot im Hafen während des Ladens der Batterien sowie für die Dienstverrichtungen, die ein Soldat wegen seiner Verwendung auf einem U-Boot im Tauchtopf ausübt, um an einem Rettungsmittel ausgebildet oder in Übung gehalten zu werden.\n(3) U-Boote im Sinne der Absätze 1 und 2 sind auch die U-Boote der verbündeten Streitkräfte.","SVG_63V - § 12 U-Boot-Besatzungen\n\n(1) Soldaten, die sich auf Grund eines Befehls oder aus sonstigen dienstlichen Gründen an Bord eines U-Bootes befinden, sind Besatzungsmitglieder. Als Besatzungsmitglieder gelten auch die Soldaten, die für eine Verwendung auf einem U-Boot ausgebildet werden.\n(2) Als besonders gefährlicher Dienst gilt der dienstliche Aufenthalt auf einem U-Boot während Über- oder Unterwasserfahrten, und zwar vom Ablegen bis zum Anlegen des Bootes. Das gleiche gilt für den dienstlichen Aufenthalt auf dem U-Boot im Hafen während des Ladens der Batterien sowie für die Dienstverrichtungen, die ein Soldat wegen seiner Verwendung auf einem U-Boot im Tauchtopf ausübt, um an einem Rettungsmittel ausgebildet oder in Übung gehalten zu werden.\n(3) U-Boote im Sinne der Absätze 1 und 2 sind auch die U-Boote der verbündeten Streitkräfte.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 11","Besonders gefährlicher Einsatz mit tauchfähigen Landfahrzeugen oder schwimmfähigen gepanzerten Landfahrzeugen","11",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 10","Munitionsuntersuchungspersonal","10",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 9","Versuchspersonal für die Erprobung von Minen und ähnlichen Kampfmitteln","9",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 13","Helm- und Schwimmtaucher","13",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 14","Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten bei einem Drehflügelflugzeug","14",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 15","Angehörige des Kommandos Spezialkräfte","15",[],false]