[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-svhv-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"svhv","Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1977-12-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsvhv\u002Fxml.zip",1282979,"§ 17","17","Zuwendungen","Ausführung des Haushaltsplans","Leistungen an Stellen außerhalb des Versicherungsträgers zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) dürfen nur im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben (§ 30 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) gewährt werden. Bei der Gewährung ist zu bestimmen, wie die zweckentsprechende Verwendung nachzuweisen ist. Außerdem ist ein Prüfungsrecht des Versicherungsträgers oder seines Beauftragten festzulegen.","SVHV - Ausführung des Haushaltsplans - § 17 Zuwendungen\n\nLeistungen an Stellen außerhalb des Versicherungsträgers zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) dürfen nur im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben (§ 30 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) gewährt werden. Bei der Gewährung ist zu bestimmen, wie die zweckentsprechende Verwendung nachzuweisen ist. Außerdem ist ein Prüfungsrecht des Versicherungsträgers oder seines Beauftragten festzulegen.",{"abschnitt":21},"Zweiter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 16","Verpflichtungsermächtigungen","16",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 15","Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben","15",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 14","Aufhebung der Sperre","14",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 18","Sachliche und zeitliche Bindung","18",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 19","Deckungsfähigkeit","19",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 20","Einweisung in eine Planstelle für Beamtinnen und Beamte","20",[],false]