[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-tabstv_2010-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"tabstv_2010","Verordnung zur Durchführung des Tabaksteuergesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2009-10-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftabstv_2010\u002Fxml.zip",1283586,"§ 7","7","Sicherheitsleistung","Zu den §§ 5, 6 und 15 Absatz 3 des Gesetzes","(1) Das Hauptzollamt legt die Höhe der Sicherheitsleistung unter Berücksichtigung des § 6 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Gesetzes fest. Es überprüft regelmäßig die Höhe der Sicherheitsleistung und passt diese gegebenenfalls an.\n(2) Sind Steuerbelange gefährdet, kann das Hauptzollamt eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe des Steuerwerts des tatsächlichen Bestands im Steuerlager oder bis zur Höhe der entstandenen, aber noch nicht entrichteten Steuer verlangen; § 221 der Abgabenordnung bleibt unberührt.","TABSTV_2010 - Zu den §§ 5, 6 und 15 Absatz 3 des Gesetzes - § 7 Sicherheitsleistung\n\n(1) Das Hauptzollamt legt die Höhe der Sicherheitsleistung unter Berücksichtigung des § 6 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Gesetzes fest. Es überprüft regelmäßig die Höhe der Sicherheitsleistung und passt diese gegebenenfalls an.\n(2) Sind Steuerbelange gefährdet, kann das Hauptzollamt eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe des Steuerwerts des tatsächlichen Bestands im Steuerlager oder bis zur Höhe der entstandenen, aber noch nicht entrichteten Steuer verlangen; § 221 der Abgabenordnung bleibt unberührt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 6","Erteilung der Erlaubnis","6",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 5","Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber","5",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung","4",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 7a","Überprüfung der Erlaubnis","7a",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 8","Änderung von Verhältnissen","8",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 9","Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis","9",[],false]