[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-tappv-23":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":55},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"tappv","Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2006-07-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftappv\u002Fxml.zip",1283810,"§ 23","23","Nachweise","Anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikum)","(1) Für die Zulassung zu Prüfungen sind folgende Nachweise erforderlich: 1.das Zeugnis über das Bestehen des Vorphysikums vor nicht mehr als eineinhalb Studienjahren;\n2.Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den von der Universität für das jeweilige Prüfungsfach festgelegten Seminaren oder Übungen ina)Anatomie,\nb)Histologie,\nc)Embryologie,\nd)Physiologie,\ne)Biochemie und\nf)Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung;\n3.Bescheinigung der Universität über eine 70-stündige Übung innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung auf einem Lehrgut;\n4.Bescheinigung der Universität über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme von mindestens 84 Stunden an Wahlpflichtveranstaltungen in Fächern nach Nummer 2.\n(2) Die Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 3 gilt auch als erfüllt, wenn eine abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung, ein vierwöchiges landwirtschaftliches Praktikum in einem anerkannten Lehrbetrieb oder eine andere vergleichbare und von der Universität anerkannte Ausbildung absolviert wurde.","TAPPV - Prüfungsvorschriften - Anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikum) - § 23 Nachweise\n\n(1) Für die Zulassung zu Prüfungen sind folgende Nachweise erforderlich: 1.das Zeugnis über das Bestehen des Vorphysikums vor nicht mehr als eineinhalb Studienjahren;\n2.Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den von der Universität für das jeweilige Prüfungsfach festgelegten Seminaren oder Übungen ina)Anatomie,\nb)Histologie,\nc)Embryologie,\nd)Physiologie,\ne)Biochemie und\nf)Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung;\n3.Bescheinigung der Universität über eine 70-stündige Übung innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung auf einem Lehrgut;\n4.Bescheinigung der Universität über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme von mindestens 84 Stunden an Wahlpflichtveranstaltungen in Fächern nach Nummer 2.\n(2) Die Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 3 gilt auch als erfüllt, wenn eine abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung, ein vierwöchiges landwirtschaftliches Praktikum in einem anerkannten Lehrbetrieb oder eine andere vergleichbare und von der Universität anerkannte Ausbildung absolviert wurde.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 22","Prüfungsfächer","22",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 21","Inhalt der Prüfung","21",{"norm_key":33,"title":16,"slug":34},"§ 20","20",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 24","Anatomie","24",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 25","Histologie und Embryologie","25",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 26","Physiologie","26",[49],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":51,"date":52,"source_url":53,"source_type":54},"Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.05.2011 – 1 B 52\u002F11",null,"2011-05-19","https:\u002F\u002Fwww.justiz.sachsen.de\u002Fovgentschweb\u002Fdocument.phtml?id=2430","sachsen_rechtsprechung",false]