[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-tappv-32":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"tappv","Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2006-07-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftappv\u002Fxml.zip",1283819,"§ 32","32","Tierhaltung und Tierhygiene","Lehrinhalte und Studienfächer","Die Prüfung in dem Fach Tierhaltung und Tierhygiene erstreckt sich auf die Haltung und Pflege der Haus- und Nutztiere und die Bedeutung der Umwelteinflüsse für die Gesundheit und Leistung der Tiere sowie auf die Auswirkungen der Tierhaltung einschließlich der Gabe von Arzneimitteln auf die Umwelt. Bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, ist die Auswirkung der Haltung einschließlich der Gabe von Arzneimitteln auf die Qualität der gewonnenen Lebensmittel zu berücksichtigen.","TAPPV - Prüfungsvorschriften - Lehrinhalte und Studienfächer - § 32 Tierhaltung und Tierhygiene\n\nDie Prüfung in dem Fach Tierhaltung und Tierhygiene erstreckt sich auf die Haltung und Pflege der Haus- und Nutztiere und die Bedeutung der Umwelteinflüsse für die Gesundheit und Leistung der Tiere sowie auf die Auswirkungen der Tierhaltung einschließlich der Gabe von Arzneimitteln auf die Umwelt. Bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, ist die Auswirkung der Haltung einschließlich der Gabe von Arzneimitteln auf die Qualität der gewonnenen Lebensmittel zu berücksichtigen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 5",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 31","Nachweise","31",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 30","Besondere Vorschriften für die Abschlussprüfungen","30",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 29","Prüfungsfächer","29",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 33","Tierschutz und Ethologie","33",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 34","Tierernährung","34",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 35","Klinische Propädeutik","35",[],false]