[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-tdddg-27":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"tdddg","Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-06-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fttdsg\u002Fxml.zip",1283963,"§ 27","27","Strafvorschriften","Straf- und Bußgeldvorschriften und Aufsicht","(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.entgegen § 5 Absatz 1 eine Nachricht abhört oder in vergleichbarer Weise zur Kenntnis nimmt,\n2.entgegen § 5 Absatz 2 Satz 1 eine Mitteilung macht oder\n3.entgegen § 8 Absatz 1 eine dort genannte Telekommunikationsanlage herstellt oder auf dem Markt bereitstellt.\n(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.","TDDDG - Straf- und Bußgeldvorschriften und Aufsicht - § 27 Strafvorschriften\n\n(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.entgegen § 5 Absatz 1 eine Nachricht abhört oder in vergleichbarer Weise zur Kenntnis nimmt,\n2.entgegen § 5 Absatz 2 Satz 1 eine Mitteilung macht oder\n3.entgegen § 8 Absatz 1 eine dort genannte Telekommunikationsanlage herstellt oder auf dem Markt bereitstellt.\n(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.",{"teil":21},"Teil 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 26","Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen","26",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 25","Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen","25",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 24","Auskunftsverfahren bei Nutzungsdaten","24",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 28","Bußgeldvorschriften","28",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 29","Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit","29",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 30","Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur","30",[],false]