[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-tfv-anlage-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"tfv","Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2011-04-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftfv\u002Fxml.zip",1284468,"Anlage 12","anlage-12","(zu § 13 Absatz 2)","Schlussbestimmungen","(Fundstelle: BGBl. I 2011, 737 - 739; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)\n1.Nachweis einer ZusatzbescheinigungIn der Verfahrensbeschreibung nach § 9 Absatz 1 wird festgelegt, in welcher Sprache der Nachweis einer Zusatzbescheinigung ausgestellt wird; eine mehrsprachige Ausstellung ist möglich.\n2.Äußere Merkmale des Europäischen Modells des Nachweises einer ZusatzbescheinigungDas Europäische Modell des Nachweises einer Zusatzbescheinigung ist auf DIN A4-Papier zu erstellen und umfasst grundsätzlich ein Blatt; bei umfangreichen Angaben kann es auch mehr als ein Blatt umfassen.\n3.FälschungsschutzAnlage 2 Unterabschnitt C gilt entsprechend.\n4.Europäisches Modell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung","TFV - Schlussbestimmungen - Anlage 12 (zu § 13 Absatz 2)\n\n(Fundstelle: BGBl. I 2011, 737 - 739; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)\n1.Nachweis einer ZusatzbescheinigungIn der Verfahrensbeschreibung nach § 9 Absatz 1 wird festgelegt, in welcher Sprache der Nachweis einer Zusatzbescheinigung ausgestellt wird; eine mehrsprachige Ausstellung ist möglich.\n2.Äußere Merkmale des Europäischen Modells des Nachweises einer ZusatzbescheinigungDas Europäische Modell des Nachweises einer Zusatzbescheinigung ist auf DIN A4-Papier zu erstellen und umfasst grundsätzlich ein Blatt; bei umfangreichen Angaben kann es auch mehr als ein Blatt umfassen.\n3.FälschungsschutzAnlage 2 Unterabschnitt C gilt entsprechend.\n4.Europäisches Modell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung",{"abschnitt":21},"Sechster Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Anlage 11","(zu § 11 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2)","anlage-11",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Anlage 10","(zu § 10 Absatz 4 und 6)","anlage-10",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Anlage 9","(zu § 10 Absatz 2 und 3)","anlage-9",[],[],false]