[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-thug-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":58},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"thug","Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2010-12-22","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fthug\u002Fxml.zip",1284541,"§ 14","14","Einstweilige Anordnung",null,"(1) Das Gericht kann im Hauptsacheverfahren durch einstweilige Anordnung für die Dauer von drei Monaten eine vorläufige Unterbringung anordnen, wenn 1.Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Therapieunterbringung nach § 1 gegeben sind und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht, und\n2.der Betroffene persönlich und ein ihm beigeordneter Rechtsanwalt angehört worden sind.\nEine Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe ist zulässig.\n(2) Abweichend von § 10 Absatz 1 kann die Entscheidung über die einstweilige Anordnung bereits vor Rechtskraft der in § 1 Absatz 1 vorausgesetzten Entscheidung ergehen. Das Gericht kann anordnen, dass der Beschluss mit Rechtskraft der in § 1 Absatz 1 vorausgesetzten Entscheidung wirksam wird.\n(3) Die Dauer der vorläufigen Unterbringung auf Grund einer einstweiligen Anordnung kann um jeweils weitere drei Monate bis zu einer Gesamtdauer von einem Jahr nach Anhörung der Sachverständigen nur verlängert werden, wenn eine besondere Schwierigkeit in der Begutachtung oder ein anderer wichtiger Grund die Entscheidung im Hauptsacheverfahren erheblich verzögert.","THUG - § 14 Einstweilige Anordnung\n\n(1) Das Gericht kann im Hauptsacheverfahren durch einstweilige Anordnung für die Dauer von drei Monaten eine vorläufige Unterbringung anordnen, wenn 1.Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Therapieunterbringung nach § 1 gegeben sind und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht, und\n2.der Betroffene persönlich und ein ihm beigeordneter Rechtsanwalt angehört worden sind.\nEine Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe ist zulässig.\n(2) Abweichend von § 10 Absatz 1 kann die Entscheidung über die einstweilige Anordnung bereits vor Rechtskraft der in § 1 Absatz 1 vorausgesetzten Entscheidung ergehen. Das Gericht kann anordnen, dass der Beschluss mit Rechtskraft der in § 1 Absatz 1 vorausgesetzten Entscheidung wirksam wird.\n(3) Die Dauer der vorläufigen Unterbringung auf Grund einer einstweiligen Anordnung kann um jeweils weitere drei Monate bis zu einer Gesamtdauer von einem Jahr nach Anhörung der Sachverständigen nur verlängert werden, wenn eine besondere Schwierigkeit in der Begutachtung oder ein anderer wichtiger Grund die Entscheidung im Hauptsacheverfahren erheblich verzögert.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 13","Aufhebung der Therapieunterbringung","13",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 12","Dauer und Verlängerung der Therapieunterbringung","12",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 11","Zuführung und Vollzug der Therapieunterbringung; Ruhen der Führungsaufsicht","11",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 15","Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit","15",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 16","Beschwerde; Beschwerdefrist","16",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 17","Ausschluss der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde","17",[48,54],{"title":49,"ecli":50,"leitsatz":17,"date":51,"source_url":52,"source_type":53},"BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 23.01.2014 – 2 BvR 923\u002F12","ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140123.2bvr092312","2014-01-23","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE404951401.zip","rechtsprechung",{"title":55,"ecli":56,"leitsatz":17,"date":51,"source_url":57,"source_type":53},"BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 23.01.2014 – 2 BvR 119\u002F12","ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140123.2bvr011912","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE404971401.zip",false]