[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-thwabrv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"thwabrv","Verordnung über die Abrechnung von Unterstützungsleistungen des Technischen Hilfswerks","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-10-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fthwabrv\u002Fxml.zip",1284568,"§ 4","4","Abrechnung von auf Grund einer Vereinbarung geleisteter technischer Unterstützung",null,"Eine Vereinbarung über die Erbringung technischer Unterstützungsleistungen durch das Technische Hilfswerk soll eine Regelung zur Kostenerstattung enthalten, die sich an den in der Anlage bestimmten Sätzen für Auslagen und Gebühren orientiert. Enthält die Vereinbarung keine Regelung zur Kostenerstattung, erfolgt die Abrechnung nach dieser Verordnung und der Verwaltungsvorschrift nach § 5.","THWABRV - § 4 Abrechnung von auf Grund einer Vereinbarung geleisteter technischer Unterstützung\n\nEine Vereinbarung über die Erbringung technischer Unterstützungsleistungen durch das Technische Hilfswerk soll eine Regelung zur Kostenerstattung enthalten, die sich an den in der Anlage bestimmten Sätzen für Auslagen und Gebühren orientiert. Enthält die Vereinbarung keine Regelung zur Kostenerstattung, erfolgt die Abrechnung nach dieser Verordnung und der Verwaltungsvorschrift nach § 5.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Verzicht","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Bemessung und Ermittlung von Kosten sowie Geltendmachung der Ansprüche","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Regelungsgegenstand","1",[35,39],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Verwaltungsvorschrift","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Inkrafttreten, Außerkrafttreten","6",[],false]