[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-tierschlv_2013-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":27,"citing_decisions":40,"is_thin":41},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"tierschlv_2013","Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099\u002F2009 des Rates","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2012-12-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftierschlv_2013\u002Fxml.zip",1285025,"§ 2","2","Begriffsbestimmungen","Allgemeine Vorschriften","Im Sinne dieser Verordnung sind: 1.Tier:jedes lebende Tier;\n2.Gatterwild:in einem Gehege gehaltene Wildwiederkäuer und Wildschweine;\n3.Küken:Geflügel im Alter von bis zu 60 Stunden nach dem Schlupf;\n4.Betreuen:das Unterbringen, Füttern, Tränken und die Pflege der Tiere, einschließlich des Treibens sowie des Beförderns von Tieren innerhalb eines Schlachthofes;\n5.Hausschlachtung:das Schlachten außerhalb eines Schlachthofes, soweit das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers für den privaten häuslichen Verbrauch gewonnen und verwendet werden soll.","TIERSCHLV_2013 - Allgemeine Vorschriften - § 2 Begriffsbestimmungen\n\nIm Sinne dieser Verordnung sind: 1.Tier:jedes lebende Tier;\n2.Gatterwild:in einem Gehege gehaltene Wildwiederkäuer und Wildschweine;\n3.Küken:Geflügel im Alter von bis zu 60 Stunden nach dem Schlupf;\n4.Betreuen:das Unterbringen, Füttern, Tränken und die Pflege der Tiere, einschließlich des Treibens sowie des Beförderns von Tieren innerhalb eines Schlachthofes;\n5.Hausschlachtung:das Schlachten außerhalb eines Schlachthofes, soweit das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers für den privaten häuslichen Verbrauch gewonnen und verwendet werden soll.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 1","Anwendungsbereich","1",[28,32,36],{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 3","Allgemeine Grundsätze","3",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Sachkunde","4",{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes","5",[],false]