[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-tierschnutztv-31":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"tierschnutztv","Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2001-10-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftierschnutztv\u002Fxml.zip",1285084,"§ 31","31","Anwendungsbereich","Anforderungen an das Halten von Kaninchen","(1) Kaninchen dürfen, unbeschadet der Anforderungen der §§ 3 und 4, nur nach Maßgabe der Vorschriften dieses Abschnitts gehalten werden.\n(2) Die Vorschriften dieses Abschnitts sind nicht anzuwenden 1.auf das Halten von Kaninchen, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden und\n2.für die Verwendung von Kaninchen während eines Tierversuchs.","TIERSCHNUTZTV - Anforderungen an das Halten von Kaninchen - § 31 Anwendungsbereich\n\n(1) Kaninchen dürfen, unbeschadet der Anforderungen der §§ 3 und 4, nur nach Maßgabe der Vorschriften dieses Abschnitts gehalten werden.\n(2) Die Vorschriften dieses Abschnitts sind nicht anzuwenden 1.auf das Halten von Kaninchen, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden und\n2.für die Verwendung von Kaninchen während eines Tierversuchs.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 6",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 30","Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen","30",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 29","Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen","29",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 28","Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln","28",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 32","Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Kaninchen","32",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 33","Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastkaninchen","33",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 34","Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Zuchtkaninchen","34",[],false]