[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-tierseuchschbmv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":56},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"tierseuchschbmv","Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1992-12-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftierseuchschbmv\u002Fxml.zip",1285212,"§ 4","4","Anzeige und Registrierung","Allgemeine Vorschriften","Wer gewerbsmäßig 1.Tiere oder in Anlage 1 genannte Waren innergemeinschaftlich verbringen oder einführen oder\n2.Hausklauentiere im Rahmen des innergemeinschaftlichen Verbringens oder der Einfuhr transportieren\nwill, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für Betriebe, die einer Zulassung nach § 15 Abs. 1 oder 3 oder § 14 der Fischseuchen-Verordnung bedürfen, und Betriebe, die wegen einer Tätigkeit nach Satz 1 in einem anderen Mitgliedstaat registriert oder zugelassen worden sind. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Betriebe unter Erteilung einer Registriernummer in einem Register.","TIERSEUCHSCHBMV - Allgemeine Vorschriften - § 4 Anzeige und Registrierung\n\nWer gewerbsmäßig 1.Tiere oder in Anlage 1 genannte Waren innergemeinschaftlich verbringen oder einführen oder\n2.Hausklauentiere im Rahmen des innergemeinschaftlichen Verbringens oder der Einfuhr transportieren\nwill, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für Betriebe, die einer Zulassung nach § 15 Abs. 1 oder 3 oder § 14 der Fischseuchen-Verordnung bedürfen, und Betriebe, die wegen einer Tätigkeit nach Satz 1 in einem anderen Mitgliedstaat registriert oder zugelassen worden sind. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Betriebe unter Erteilung einer Registriernummer in einem Register.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 3","Bescheinigungen","3",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 2","Begriffsbestimmungen","2",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1","Anwendungsbereich","1",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Buchführung","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse","6",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 7","Zuständigkeit, allgemeiner Genehmigungsgrundsatz","7",[49],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":52,"date":53,"source_url":54,"source_type":55},"BVerwG, Urt. v. 07.07.2016 – 3 C 23\u002F15","ECLI:DE:BVerwG:2016:070716U3C23.15.0","1. Der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne von Art. 1 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1\u002F2005 (juris: EGV 1\u002F2005) setzt eine Gegenleistung, jedoch keine Gewinnerzielungsabsicht voraus und erfasst damit Tiertransporte eines gemeinnützigen Vereins, der herrenlose Hunde von einem Mitgliedstaat in einen anderen transportiert, um sie dort Personen gegen Zahlung eines grundsätzlich kostendeckenden Betrags anzuvertrauen (EuGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - C-301\u002F14 [ECLI:EU:C:2015:793], Pfotenhilfe-Ungarn).\n2. Eine juristische Person ist nicht Halter im Sinne von Art. 3 Buchst. c VO (EU) Nr. 576\u002F2013 (juris: EUV 576\u002F2013) und kann sich daher nicht auf die erleichterten Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren berufen.Eine Verbringung bezweckt den Übergang des Eigentums an einem Heimtier im Sinne von Art. 3 Buchst. a VO (EU) Nr. 576\u002F2013 auch dann, wenn das Tier dauerhaft an eine dritte Person abgegeben werden soll.\n3. Eine gewerbsmäßige Verbringung im Sinne von § 4 BmTierSSchV (juris: TierSeuchSchBMV) setzt in richtlinienkonformer Auslegung keine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Insoweit genügt, dass die Verbringung dazu bestimmt ist, Tiere gegen Zahlung eines Betrags an Dritte zu vermitteln, der grundsätzlich die entstandenen Kosten deckt.","2016-07-07","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE201600451.zip","rechtsprechung",false]