[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-tpg-organv-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"tpg-organv","Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-02-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftpg-organv\u002Fxml.zip",1285921,"§ 7","7","Kennzeichnung der Behälter für den Transport von Organen","Transport","(1) Die für den Transport der Organe verwendeten Behälter sind mit folgenden Angaben zu versehen: 1.Bezeichnung der Koordinierungsstelle, einschließlich ihrer Anschrift und Telefonnummer;\n2.Bezeichnung des Transplantationszentrums, in der das Organ übertragen werden soll, einschließlich seiner Anschrift und Telefonnummer;\n3.Hinweis, dass der Behälter ein Organ enthält, unter Angabe der Art des Organs sowie, gegebenenfalls, seiner Links- oder Rechtsseitigkeit, und die Aufschrift „MIT VORSICHT ZU HANDHABEN“;\n4.empfohlene Transportbedingungen, einschließlich Anweisungen für die geeignete Umgebungstemperatur und Lage des Behälters.\nDiese Angaben können auch in englischer Sprache erfolgen.\n(2) Beim Transport innerhalb derselben Einrichtung müssen die in Absatz 1 genannten Anforderungen nicht eingehalten werden.","TPG-ORGANV - Transport - § 7 Kennzeichnung der Behälter für den Transport von Organen\n\n(1) Die für den Transport der Organe verwendeten Behälter sind mit folgenden Angaben zu versehen: 1.Bezeichnung der Koordinierungsstelle, einschließlich ihrer Anschrift und Telefonnummer;\n2.Bezeichnung des Transplantationszentrums, in der das Organ übertragen werden soll, einschließlich seiner Anschrift und Telefonnummer;\n3.Hinweis, dass der Behälter ein Organ enthält, unter Angabe der Art des Organs sowie, gegebenenfalls, seiner Links- oder Rechtsseitigkeit, und die Aufschrift „MIT VORSICHT ZU HANDHABEN“;\n4.empfohlene Transportbedingungen, einschließlich Anweisungen für die geeignete Umgebungstemperatur und Lage des Behälters.\nDiese Angaben können auch in englischer Sprache erfolgen.\n(2) Beim Transport innerhalb derselben Einrichtung müssen die in Absatz 1 genannten Anforderungen nicht eingehalten werden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 6","Verfahren zur Übermittlung von Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung beim grenzüberschreitenden Organaustausch","6",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 5","Verfahren zur Übermittlung von Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung bei verstorbenen Spendern","5",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens der Richtlinie 2010\u002F53\u002FEU","4",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 8","Angaben zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Organen beim grenzüberschreitenden Organaustausch","8",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 9","Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen","9",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 10","Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen beim grenzüberschreitenden Organaustausch","10",[],false]