[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-transprldv-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"transprldv","Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2007\u002F14\u002FEG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004\u002F109\u002FEG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2008-03-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftransprldv\u002Fxml.zip",1286019,"§ 13","13","Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Zwischenlagebericht",null,"Die Regeln eines Drittstaates gelten als gleichwertig zu den Anforderungen des § 115 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes, wenn seine Rechtsvorschriften vorschreiben, dass ein Emittent einen Zwischenlagebericht, der die folgenden Angaben enthält, erstellt: 1.eine Darstellung des Berichtszeitraums;\n2.Angaben zur wahrscheinlichen künftigen Entwicklung des Unternehmens in den dem Berichtszeitraum folgenden sechs Monaten des Geschäftsjahrs;\n3.bei Emittenten von Aktien Angaben zu wesentlichen Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, wenn sie nicht kontinuierlich veröffentlicht werden.","TRANSPRLDV - § 13 Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Zwischenlagebericht\n\nDie Regeln eines Drittstaates gelten als gleichwertig zu den Anforderungen des § 115 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes, wenn seine Rechtsvorschriften vorschreiben, dass ein Emittent einen Zwischenlagebericht, der die folgenden Angaben enthält, erstellt: 1.eine Darstellung des Berichtszeitraums;\n2.Angaben zur wahrscheinlichen künftigen Entwicklung des Unternehmens in den dem Berichtszeitraum folgenden sechs Monaten des Geschäftsjahrs;\n3.bei Emittenten von Aktien Angaben zu wesentlichen Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, wenn sie nicht kontinuierlich veröffentlicht werden.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 12","Gleichwertigkeit der Anforderungen an die im Lagebericht enthaltenen Informationen","12",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 11","Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen","11",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 10","Mindestinhalt des nicht konsolidierten verkürzten Abschlusses","10",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 14","Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Verantwortlichkeit","14",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 16","Gleichwertigkeit der Anforderungen bei einem Konzernabschluss","16",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 17","Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Jahresabschluss","17",[],false]