[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-trd_v-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"trd_v","Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-06-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftrd_v\u002Fxml.zip",1286043,"§ 5","5","Änderung und Aktualisierung der Indexdaten",null,"(1) Der Betreiber des Unternehmensregisters übermittelt Änderungen der Indexdaten nach § 4 unverzüglich der registerführenden Stelle.\n(2) Der Betreiber des Unternehmensregisters hat Änderungen der Indexdaten mindestens innerhalb von vierundzwanzig Stunden zu übermitteln. Der Betreiber des Unternehmensregisters kann in Absprache mit dem Betreiber des Transparenzregisters eine vollständige Neuübermittlung vornehmen, wenn dadurch der Betrieb des Transparenzregisters nicht beeinträchtigt wird.","TRD_V - § 5 Änderung und Aktualisierung der Indexdaten\n\n(1) Der Betreiber des Unternehmensregisters übermittelt Änderungen der Indexdaten nach § 4 unverzüglich der registerführenden Stelle.\n(2) Der Betreiber des Unternehmensregisters hat Änderungen der Indexdaten mindestens innerhalb von vierundzwanzig Stunden zu übermitteln. Der Betreiber des Unternehmensregisters kann in Absprache mit dem Betreiber des Transparenzregisters eine vollständige Neuübermittlung vornehmen, wenn dadurch der Betrieb des Transparenzregisters nicht beeinträchtigt wird.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4","Übermittlung der Indexdaten durch den Betreiber des Unternehmensregisters","4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3","Übermittlung der Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten","3",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 2","Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten","2",[35,39],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Störungen bei der Indexdatenübermittlung, Sicherheitskonzept für das Transparenzregister","6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Inkrafttreten","7",[],false]