[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-treinv_2023-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"treinv_2023","Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-03-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftreinv_2023\u002Fxml.zip",1286061,"§ 10","10","Verarbeitung von Daten zur Gebührenabrechnung",null,"(1) Die registerführende Stelle darf für die Abrechnung von Gebühren, soweit es dafür erforderlich ist, folgende Daten verarbeiten: 1.die übermittelten Registrierungsdaten und\n2.den Abruf der im oder über das Transparenzregister zugänglichen Informationen zu einer Vereinigung nach § 20 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder zu einer Rechtsgestaltung nach § 21 Absatz 1 und 2 des Geldwäschegesetzes mit Datum und Uhrzeit.\n(2) Die Daten sind zwei Jahre nach dem Abschluss des Abrechnungsvorgangs von der registerführenden Stelle zu löschen. Andere gesetzliche Bestimmungen über Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.","TREINV_2023 - § 10 Verarbeitung von Daten zur Gebührenabrechnung\n\n(1) Die registerführende Stelle darf für die Abrechnung von Gebühren, soweit es dafür erforderlich ist, folgende Daten verarbeiten: 1.die übermittelten Registrierungsdaten und\n2.den Abruf der im oder über das Transparenzregister zugänglichen Informationen zu einer Vereinigung nach § 20 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes oder zu einer Rechtsgestaltung nach § 21 Absatz 1 und 2 des Geldwäschegesetzes mit Datum und Uhrzeit.\n(2) Die Daten sind zwei Jahre nach dem Abschluss des Abrechnungsvorgangs von der registerführenden Stelle zu löschen. Andere gesetzliche Bestimmungen über Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 9","Protokollierung der Einsichtnahme","9",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 8","Datenfernübertragung","8",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 7","Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Verpflichtete","7",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 11","Antrag auf Beschränkung der Einsichtnahme","11",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 12","Identitätsnachweis bei Stellung des Antrags auf Beschränkung der Einsichtnahme","12",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 13","Beschränkung der Einsichtnahme","13",[],false]