[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-treinv_2023-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"treinv_2023","Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-03-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftreinv_2023\u002Fxml.zip",1286057,"§ 6","6","Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Behörden, Gerichte und Stellen nach § 2 Absatz 4 des Geldwäschegesetzes",null,"Stellt eine Behörde, ein Gericht oder eine Stelle nach § 2 Absatz 4 des Geldwäschegesetzes nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Geldwäschegesetzes einen Antrag auf Einsichtnahme in das Transparenzregister, so hat die Behörde, das Gericht oder die Stelle zu bestätigen, dass die Einsichtnahme zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Behörde, des Gerichts oder der Stelle erforderlich ist. Eine Bestätigung nach Satz 1 ist nicht erforderlich bei einer automatisierten Einsichtnahme nach § 23 Absatz 3 des Geldwäschegesetzes.","TREINV_2023 - § 6 Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Behörden, Gerichte und Stellen nach § 2 Absatz 4 des Geldwäschegesetzes\n\nStellt eine Behörde, ein Gericht oder eine Stelle nach § 2 Absatz 4 des Geldwäschegesetzes nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Geldwäschegesetzes einen Antrag auf Einsichtnahme in das Transparenzregister, so hat die Behörde, das Gericht oder die Stelle zu bestätigen, dass die Einsichtnahme zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Behörde, des Gerichts oder der Stelle erforderlich ist. Eine Bestätigung nach Satz 1 ist nicht erforderlich bei einer automatisierten Einsichtnahme nach § 23 Absatz 3 des Geldwäschegesetzes.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 5","Antrag auf Einsichtnahme","5",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4","Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten","4",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Identitätsnachweis bei Registrierung oder Einsichtnahme","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 7","Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Verpflichtete","7",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 8","Datenfernübertragung","8",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 9","Protokollierung der Einsichtnahme","9",[],false]