[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-treuhgdv_5-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":16,"content":17,"enriched_content":18,"hierarchy":19,"neighbors_before":20,"neighbors_after":30,"citing_decisions":37,"is_thin":38},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"treuhgdv_5","Fünfte Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftreuhgdv_5\u002Fxml.zip",1286125,"§ 4","4",null,"(1) Die Teilung bzw. Übergabe eines Grundstücks erfolgt auf der Grundlage eines Übergabe-\u002FÜbernahmeprotokolls zwischen dem ehemaligen Rechtsträger und dem Nutzungsberechtigten. Das Protokoll hat zu enthalten: 1.die Lage- und Grundbuchbezeichnung des durch diese Durchführungsverordnung geteilten Grundstücks;\n2.einen Teilungsentwurf, aus dem sich der exakte Verlauf der neuen Grundstücksgrenzen ergibt;\n3.eine genaue Beschreibung der vom Nutzungsberechtigten genutzten Gebäude und Anlagen, einschließlich ihrer Bewertung zum Stichtag der Vereinbarung für den Fall offener vermögensrechtlicher Ansprüche;\n4.den Verkauf\u002FKauf von Gebäuden und Anlagen, die vom ehemaligen Rechtsträger infolge der Teilung nicht mehr genutzt oder verwertet werden können;\n5.notwendige weitere Vereinbarungen, die sich aus der Abwicklung des Nutzungsvertrages ergeben;\n6.das Datum der Rechtswirksamkeit der Übergabe\u002FÜbernahme.\n(2) Der Nutzungsberechtigte hat unter Vorlage des Übergabe-\u002FÜbernahmeprotokolls zu veranlassen, daß das Teilgrundstück vermessen und die Vermessungsergebnisse in die Liegenschaftsdokumentation, einschließlich Grundbuch, übernommen werden.","TREUHGDV_5 - § 4\n\n(1) Die Teilung bzw. Übergabe eines Grundstücks erfolgt auf der Grundlage eines Übergabe-\u002FÜbernahmeprotokolls zwischen dem ehemaligen Rechtsträger und dem Nutzungsberechtigten. Das Protokoll hat zu enthalten: 1.die Lage- und Grundbuchbezeichnung des durch diese Durchführungsverordnung geteilten Grundstücks;\n2.einen Teilungsentwurf, aus dem sich der exakte Verlauf der neuen Grundstücksgrenzen ergibt;\n3.eine genaue Beschreibung der vom Nutzungsberechtigten genutzten Gebäude und Anlagen, einschließlich ihrer Bewertung zum Stichtag der Vereinbarung für den Fall offener vermögensrechtlicher Ansprüche;\n4.den Verkauf\u002FKauf von Gebäuden und Anlagen, die vom ehemaligen Rechtsträger infolge der Teilung nicht mehr genutzt oder verwertet werden können;\n5.notwendige weitere Vereinbarungen, die sich aus der Abwicklung des Nutzungsvertrages ergeben;\n6.das Datum der Rechtswirksamkeit der Übergabe\u002FÜbernahme.\n(2) Der Nutzungsberechtigte hat unter Vorlage des Übergabe-\u002FÜbernahmeprotokolls zu veranlassen, daß das Teilgrundstück vermessen und die Vermessungsergebnisse in die Liegenschaftsdokumentation, einschließlich Grundbuch, übernommen werden.",{},[21,24,27],{"norm_key":22,"title":16,"slug":23},"§ 3","3",{"norm_key":25,"title":16,"slug":26},"§ 2","2",{"norm_key":28,"title":16,"slug":29},"§ 1","1",[31,34],{"norm_key":32,"title":16,"slug":33},"§ 5","5",{"norm_key":35,"title":16,"slug":36},"§ 6","6",[],false]