[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-trinkwegv-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"trinkwegv","Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-12-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftrinkwegv\u002Fxml.zip",1286178,"§ 13","13","Fachkenntnisse","Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete","Die Bestimmung und Beschreibung des Trinkwassereinzugsgebiets nach § 6, die Gefährdungsanalyse und die Risikoabschätzung nach § 7, die Festlegung des Untersuchungsprogramms nach § 9 sowie die Erstellung der Dokumentation nach § 12 Absatz 1 dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die durch eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung oder durch einschlägige Berufserfahrung, jeweils auch in Verbindung mit Schulung, verfügen über 1.hinreichende hydrologische, hydrochemische und hydrogeologische Fachkenntnisse und\n2.hinreichende Fachkenntnisse im Bereich des Risikomanagements und der Bewertung von Trinkwassereinzugsgebieten.","TRINKWEGV - Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete - § 13 Fachkenntnisse\n\nDie Bestimmung und Beschreibung des Trinkwassereinzugsgebiets nach § 6, die Gefährdungsanalyse und die Risikoabschätzung nach § 7, die Festlegung des Untersuchungsprogramms nach § 9 sowie die Erstellung der Dokumentation nach § 12 Absatz 1 dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die durch eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung oder durch einschlägige Berufserfahrung, jeweils auch in Verbindung mit Schulung, verfügen über 1.hinreichende hydrologische, hydrochemische und hydrogeologische Fachkenntnisse und\n2.hinreichende Fachkenntnisse im Bereich des Risikomanagements und der Bewertung von Trinkwassereinzugsgebieten.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 12","Dokumentation über die Bewertung des Trinkwassereinzugsgebiets","12",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 11","Akkreditierte Untersuchungsstellen","11",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 10","Unterrichtungspflicht des Betreibers","10",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 14","Unterrichtungspflicht der Behörde; Daten zur Georeferenzierung","14",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 15","Risikomanagementmaßnahmen","15",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 16","Anpassung des Untersuchungsprogramms; weitere Untersuchungen","16",[],false]