[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-trinkwegv-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"trinkwegv","Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-12-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftrinkwegv\u002Fxml.zip",1286179,"§ 14","14","Unterrichtungspflicht der Behörde; Daten zur Georeferenzierung","Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete","(1) Die zuständige Behörde unterrichtet den Betreiber unverzüglich über ihr bekannte Gefährdungen, Gefährdungsereignisse und Schadensfälle, die sich auf die Beschaffenheit des Rohwassers, des Grundwassers oder des Oberflächenwassers im Trinkwassereinzugsgebiet auswirken können.\n(2) Die zuständige Behörde darf Daten der Georeferenzierung von Entnahmestellen nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 nur an andere Behörden und an den jeweiligen Betreiber, soweit dies zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich ist, herausgeben.","TRINKWEGV - Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete - § 14 Unterrichtungspflicht der Behörde; Daten zur Georeferenzierung\n\n(1) Die zuständige Behörde unterrichtet den Betreiber unverzüglich über ihr bekannte Gefährdungen, Gefährdungsereignisse und Schadensfälle, die sich auf die Beschaffenheit des Rohwassers, des Grundwassers oder des Oberflächenwassers im Trinkwassereinzugsgebiet auswirken können.\n(2) Die zuständige Behörde darf Daten der Georeferenzierung von Entnahmestellen nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 nur an andere Behörden und an den jeweiligen Betreiber, soweit dies zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich ist, herausgeben.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 13","Fachkenntnisse","13",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 12","Dokumentation über die Bewertung des Trinkwassereinzugsgebiets","12",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 11","Akkreditierte Untersuchungsstellen","11",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 15","Risikomanagementmaßnahmen","15",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 16","Anpassung des Untersuchungsprogramms; weitere Untersuchungen","16",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 17","Maßnahmen zu Stoffen und Verbindungen auf der Beobachtungsliste","17",[],false]