[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-trinkwegv-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"trinkwegv","Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-12-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftrinkwegv\u002Fxml.zip",1286169,"§ 5","5","Übermittlung von Informationen","Allgemeine Bestimmungen","Die zuständige Behörde kann verlangen, dass die für die Sachbereiche nach Anlage 1 zuständigen Behörden ihr diejenigen Informationen in elektronischer Form übermitteln, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dieser Verordnung erforderlich sind. Dies schließt personenbezogene Daten, soweit erforderlich, ein, auch wenn sie zu einem anderen Zweck erhoben worden sind. Die zuständige Behörde ist berechtigt, die ihr übermittelten Daten zur Aufgabenerfüllung nach Satz 1 weiterzuverarbeiten und dabei auch dem Betreiber zu übermitteln. Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben im Übrigen unberührt.","TRINKWEGV - Allgemeine Bestimmungen - § 5 Übermittlung von Informationen\n\nDie zuständige Behörde kann verlangen, dass die für die Sachbereiche nach Anlage 1 zuständigen Behörden ihr diejenigen Informationen in elektronischer Form übermitteln, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dieser Verordnung erforderlich sind. Dies schließt personenbezogene Daten, soweit erforderlich, ein, auch wenn sie zu einem anderen Zweck erhoben worden sind. Die zuständige Behörde ist berechtigt, die ihr übermittelten Daten zur Aufgabenerfüllung nach Satz 1 weiterzuverarbeiten und dabei auch dem Betreiber zu übermitteln. Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben im Übrigen unberührt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 4","Länderübergreifende Trinkwassereinzugsgebiete","4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Risikobasierter Ansatz für Trinkwassereinzugsgebiete; Ausnahmen","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 2","Begriffsbestimmungen","2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 6","Bestimmung und Beschreibung des Trinkwassereinzugsgebiets","6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 7","Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung","7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 8","Untersuchungen auf relevante Parameter","8",[],false]