[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-trzollv-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"trzollv","Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2009-08-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftrzollv\u002Fxml.zip",1286319,"§ 10","10","Öffentliche Veranstaltungen der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere","Abgabe auf Veranstaltungen, Abgabenbefreiung","(1) Öffentliche Veranstaltungen der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere, bei denen Einfuhrwaren an nichtberechtigte Personen abgegeben werden, sind 1.Volksfeste und\n2.andere öffentliche Veranstaltungen.\n(2) Volksfeste finden im Rahmen der gegenseitigen Freundschaft auf den Liegenschaften statt, die den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften oder Hauptquartieren zur Nutzung überlassen sind. Sie werden von den ausländischen Streitkräften oder den Hauptquartieren selbst veranstaltet und die deutsche Bevölkerung ist eingeladen, ohne dass Eintrittsgelder erhoben werden.","TRZOLLV - Abgabe durch die ausländischen Streitkräfte und Hauptquartiere - Abgabe auf Veranstaltungen, Abgabenbefreiung - § 10 Öffentliche Veranstaltungen der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere\n\n(1) Öffentliche Veranstaltungen der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere, bei denen Einfuhrwaren an nichtberechtigte Personen abgegeben werden, sind 1.Volksfeste und\n2.andere öffentliche Veranstaltungen.\n(2) Volksfeste finden im Rahmen der gegenseitigen Freundschaft auf den Liegenschaften statt, die den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften oder Hauptquartieren zur Nutzung überlassen sind. Sie werden von den ausländischen Streitkräften oder den Hauptquartieren selbst veranstaltet und die deutsche Bevölkerung ist eingeladen, ohne dass Eintrittsgelder erhoben werden.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 1","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 9","Abgabe von Waren aus anderen dienstlichen Gründen","9",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 8","Abgabe von Waren an deutsche Mitglieder der Hauptquartiere","8",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 7","Abgabe von Waren in Verpflegungseinrichtungen","7",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 11","Genehmigungspflicht","11",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 12","Sonstige öffentliche Veranstaltungen","12",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 13","Nichtöffentliche Veranstaltungen","13",[],false]