[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-trzollv-19":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"trzollv","Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2009-08-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftrzollv\u002Fxml.zip",1286328,"§ 19","19","Abgabe von Geschenken, Abgabenbefreiung","Abgabe durch die Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere","(1) Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere dürfen abweichend von dem in § 16 des Gesetzes und in § 18 dieser Verordnung geregelten Verfahren übliche Geschenke persönlicher Art in nicht zum Handel geeigneten Mengen an nichtberechtigte Personen abgeben.\n(2) Übliche Geschenke sind gelegentliche Zuwendungen, die dem Anlass der Schenkung sowie den Lebensverhältnissen der schenkenden und der beschenkten Person entsprechen, nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind und keine Gegenleistung für eine Leistung darstellen. Wiederholte oder laufende Zuwendungen sind keine üblichen Geschenke im Sinne dieser Bestimmungen.\n(3) Die nachstehend aufgeführten Waren gelten nur dann als übliche Geschenke, wenn sie die folgenden Mengen nicht überschreiten: 1.\tZigaretten\t25 Stück oder\n2.\tZigarren und Zigarillos\t10 Stück oder\n3.\tFeinschnitt\t60 Gramm,\n4.\tKaffee\t500 Gramm,\n5.\tAlkohol und alkoholhaltige Getränke mit einem Alkoholgehalt von 30 Volumenprozent oder mehr\teine Flasche mit höchstens 1,2 Liter Inhalt.\n(4) Einfuhrwaren, die nach Absatz 1 abgegeben werden, gelten mit der Übergabe an die nichtberechtigte Person als gestellt und als zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet. Die Zollanmeldung gilt als angenommen und die Waren gelten als zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen. Einfuhrabgaben für diese Waren werden nicht erhoben und damit auch nicht buchmäßig erfasst.","TRZOLLV - Abgabe durch die Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere - § 19 Abgabe von Geschenken, Abgabenbefreiung\n\n(1) Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere dürfen abweichend von dem in § 16 des Gesetzes und in § 18 dieser Verordnung geregelten Verfahren übliche Geschenke persönlicher Art in nicht zum Handel geeigneten Mengen an nichtberechtigte Personen abgeben.\n(2) Übliche Geschenke sind gelegentliche Zuwendungen, die dem Anlass der Schenkung sowie den Lebensverhältnissen der schenkenden und der beschenkten Person entsprechen, nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind und keine Gegenleistung für eine Leistung darstellen. Wiederholte oder laufende Zuwendungen sind keine üblichen Geschenke im Sinne dieser Bestimmungen.\n(3) Die nachstehend aufgeführten Waren gelten nur dann als übliche Geschenke, wenn sie die folgenden Mengen nicht überschreiten: 1.\tZigaretten\t25 Stück oder\n2.\tZigarren und Zigarillos\t10 Stück oder\n3.\tFeinschnitt\t60 Gramm,\n4.\tKaffee\t500 Gramm,\n5.\tAlkohol und alkoholhaltige Getränke mit einem Alkoholgehalt von 30 Volumenprozent oder mehr\teine Flasche mit höchstens 1,2 Liter Inhalt.\n(4) Einfuhrwaren, die nach Absatz 1 abgegeben werden, gelten mit der Übergabe an die nichtberechtigte Person als gestellt und als zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet. Die Zollanmeldung gilt als angenommen und die Waren gelten als zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen. Einfuhrabgaben für diese Waren werden nicht erhoben und damit auch nicht buchmäßig erfasst.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 18","Veräußerungsgenehmigung","18",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 17","Zulassung als versorgungsberechtigte Person","17",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 16","Rechte und Pflichten der versorgungsberechtigten Personen","16",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 20","Abgabe auf Flohmärkten, Abgabenbefreiung","20",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 21","Beförderung von Waren in der Truppenverwendung","21",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 22","Lagerung von Waren in der Truppenverwendung","22",[],false]