[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-trzollv-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"trzollv","Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2009-08-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftrzollv\u002Fxml.zip",1286315,"§ 6","6","Verzicht auf die Einfuhr-\u002FErwerbsgenehmigung","Anmeldung zur Truppenverwendung","(1) Die nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes erforderliche Einfuhr-\u002FErwerbsgenehmigung kann bei der Einfuhr von Übersiedlungsgut, Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern, Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen aus Drittländern aus Anlass von Versetzungen in den Geltungsbereich des Gesetzes durch den schriftlichen Versetzungsbefehl der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere ersetzt werden. Die Zollstelle kann in diesen Fällen eine Einfuhr-\u002FErwerbsgenehmigung verlangen, wenn Zweifel bestehen, ob die Waren zum persönlichen oder häuslichen Gebrauch bestimmt sind oder ob die Person, die die Waren einführt, Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere ist.\n(2) Bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern, Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen aus Drittländern, für die die Truppenverwendung durch eine vorübergehende Ausfuhr in ein Drittland endete, ist keine Einfuhr-\u002FErwerbsgenehmigung erforderlich, wenn die von den Behörden der ausländischen Streitkräfte in Deutschland ausgestellte Registrierbescheinigung mitgeführt wird.","TRZOLLV - Anmeldung zur Truppenverwendung - § 6 Verzicht auf die Einfuhr-\u002FErwerbsgenehmigung\n\n(1) Die nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes erforderliche Einfuhr-\u002FErwerbsgenehmigung kann bei der Einfuhr von Übersiedlungsgut, Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern, Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen aus Drittländern aus Anlass von Versetzungen in den Geltungsbereich des Gesetzes durch den schriftlichen Versetzungsbefehl der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere ersetzt werden. Die Zollstelle kann in diesen Fällen eine Einfuhr-\u002FErwerbsgenehmigung verlangen, wenn Zweifel bestehen, ob die Waren zum persönlichen oder häuslichen Gebrauch bestimmt sind oder ob die Person, die die Waren einführt, Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere ist.\n(2) Bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern, Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen aus Drittländern, für die die Truppenverwendung durch eine vorübergehende Ausfuhr in ein Drittland endete, ist keine Einfuhr-\u002FErwerbsgenehmigung erforderlich, wenn die von den Behörden der ausländischen Streitkräfte in Deutschland ausgestellte Registrierbescheinigung mitgeführt wird.",{"kapitel":21},"Kapitel 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 5","Der Zollanmeldung beizufügende Unterlagen","5",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 4","Verwendung des Einheitspapiers","4",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 3","Rückwirkende Bewilligung","3",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 7","Abgabe von Waren in Verpflegungseinrichtungen","7",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 8","Abgabe von Waren an deutsche Mitglieder der Hauptquartiere","8",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 9","Abgabe von Waren aus anderen dienstlichen Gründen","9",[],false]