[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-twirtausbv_2005-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"twirtausbv_2005","Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt\u002Fzur Tierwirtin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-05-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ftwirtausbv_2005\u002Fxml.zip",1286471,"§ 5","5","Ausbildungsberufsbild",null,"(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,\n2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n4.Umweltschutz,\n5.Ökologische Zusammenhänge; Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz,\n6.Betriebliche Abläufe und Organisation; wirtschaftliche Zusammenhänge,\n6.1Planen, Kontrollieren und Beurteilen von Arbeitsabläufen und Produktion,\n6.2Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen,\n6.3Kommunikation und Information,\n7.Qualitätssichernde Maßnahmen,\n8.Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen,\n9.Tierschutz,\n10.Tierproduktion,\n10.1Tierzucht,\n10.2Tierhaltung,\n10.3Fütterung,\n10.4Tiergesundheit und Tierhygiene,\n10.5Nutzung von Tieren und Gewinnung spezifischer Produkte.\n(2) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Rinderhaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Kälber- und Jungrinderaufzucht,\n2.Rinderhaltung,\n3.Reproduktion,\n4.Produktion von Milch, Zucht- und Schlachttieren,\n5.Weidewirtschaft, Futtergewinnung.\n(3) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Schweinehaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Reproduktion,\n2.Sauenhaltung,\n3.Ferkelaufzucht und Schweinemast,\n4.Vermarktung,\n5.Technische Systeme der Schweinehaltung,\n6.Verwertung und Entsorgung von Rückständen.\n(4) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Geflügelhaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Haltung und Herdenmanagement,\n2.Fütterung,\n3.Produktgewinnung und Vermarktung,\n4.Reproduktion, Vermehrung, Brut,\n5.Verwertung und Entsorgung von Rückständen.\n(5) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Schäferei sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Schafhaltung,\n2.Ablammung und Aufzucht,\n3.Produktion von Wolle, Milch und Fleisch,\n4.Hütetechnik,\n5.Weidewirtschaft, Futtergewinnung,\n6.Naturschutz und Landschaftspflege.\n(6) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Imkerei sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Völkerführung und Bienengesundheit,\n2.Bienenwanderung,\n3.Bienenweide, Bestäubung und Naturschutz,\n4.Bienenprodukte gewinnen und vermarkten,\n5.Königinnenzucht,\n6.Betriebsmittel zur Bienenhaltung.","TWIRTAUSBV_2005 - § 5 Ausbildungsberufsbild\n\n(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,\n2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n4.Umweltschutz,\n5.Ökologische Zusammenhänge; Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz,\n6.Betriebliche Abläufe und Organisation; wirtschaftliche Zusammenhänge,\n6.1Planen, Kontrollieren und Beurteilen von Arbeitsabläufen und Produktion,\n6.2Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen,\n6.3Kommunikation und Information,\n7.Qualitätssichernde Maßnahmen,\n8.Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen,\n9.Tierschutz,\n10.Tierproduktion,\n10.1Tierzucht,\n10.2Tierhaltung,\n10.3Fütterung,\n10.4Tiergesundheit und Tierhygiene,\n10.5Nutzung von Tieren und Gewinnung spezifischer Produkte.\n(2) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Rinderhaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Kälber- und Jungrinderaufzucht,\n2.Rinderhaltung,\n3.Reproduktion,\n4.Produktion von Milch, Zucht- und Schlachttieren,\n5.Weidewirtschaft, Futtergewinnung.\n(3) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Schweinehaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Reproduktion,\n2.Sauenhaltung,\n3.Ferkelaufzucht und Schweinemast,\n4.Vermarktung,\n5.Technische Systeme der Schweinehaltung,\n6.Verwertung und Entsorgung von Rückständen.\n(4) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Geflügelhaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Haltung und Herdenmanagement,\n2.Fütterung,\n3.Produktgewinnung und Vermarktung,\n4.Reproduktion, Vermehrung, Brut,\n5.Verwertung und Entsorgung von Rückständen.\n(5) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Schäferei sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Schafhaltung,\n2.Ablammung und Aufzucht,\n3.Produktion von Wolle, Milch und Fleisch,\n4.Hütetechnik,\n5.Weidewirtschaft, Futtergewinnung,\n6.Naturschutz und Landschaftspflege.\n(6) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Imkerei sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Völkerführung und Bienengesundheit,\n2.Bienenwanderung,\n3.Bienenweide, Bestäubung und Naturschutz,\n4.Bienenprodukte gewinnen und vermarkten,\n5.Königinnenzucht,\n6.Betriebsmittel zur Bienenhaltung.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4","Zielsetzung der Berufsausbildung","4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3","Berufsfeldbreite Grundbildung","3",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 2","Ausbildungsdauer","2",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Ausbildungsrahmenplan","6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Ausbildungsplan","7",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 8","Schriftlicher Ausbildungsnachweis","8",[],false]