[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ubskmg-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ubskmg","Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-04-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fubskmg\u002Fxml.zip",1286653,"§ 5","5","Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen","Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten","(1) Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte steht nach Maßgabe dieses Gesetzes in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Bund. Sie oder er ist bei der Ausübung ihres oder seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.\n(2) Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung.\n(3) Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte wird bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben durch einen Arbeitsstab unterstützt, der im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet wird und mit den notwendigen Personal- und Sachmitteln ausgestattet wird. Die Leitung des Arbeitsstabes kann die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten gegenüber Bundesbehörden und der Öffentlichkeit vertreten. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Einzelplan des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem eigenen Kapitel auszuweisen.\n(4) Bei der oder dem Unabhängigen Bundesbeauftragten werden ein Betroffenenrat (§ 19) und eine Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Unabhängige Aufarbeitungskommission) (§ 25) eingerichtet.","UBSKMG - Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen - Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten - § 5 Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen\n\n(1) Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte steht nach Maßgabe dieses Gesetzes in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Bund. Sie oder er ist bei der Ausübung ihres oder seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.\n(2) Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung.\n(3) Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte wird bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben durch einen Arbeitsstab unterstützt, der im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet wird und mit den notwendigen Personal- und Sachmitteln ausgestattet wird. Die Leitung des Arbeitsstabes kann die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten gegenüber Bundesbehörden und der Öffentlichkeit vertreten. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Einzelplan des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem eigenen Kapitel auszuweisen.\n(4) Bei der oder dem Unabhängigen Bundesbeauftragten werden ein Betroffenenrat (§ 19) und eine Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Unabhängige Aufarbeitungskommission) (§ 25) eingerichtet.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 4","Unterstützung für Betroffene von sexueller Gewalt oder Ausbeutung in Kindheit oder Jugend","4",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 3","Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung","3",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 2","Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen","2",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 6","Aufgaben","6",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 7","Berichtspflicht","7",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 8","Eignung und Befähigung","8",[],false]