[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-uhvorschg-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"uhvorschg","Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1979-07-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fuhvorschg\u002Fxml.zip",1286876,"§ 10","10","Bußgeldvorschriften",null,"(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 6 Abs. 1 oder 2 auf Verlangen eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht innerhalb der von der zuständigen Stelle gesetzten Frist erteilt oder\n2.entgegen § 6 Abs. 4 eine Änderung in den dort bezeichneten Verhältnissen nicht richtig, nicht vollständig oder nicht unverzüglich mitteilt.\n(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.\n(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die durch Landesrecht bestimmte Stelle.","UHVORSCHG - § 10 Bußgeldvorschriften\n\n(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 6 Abs. 1 oder 2 auf Verlangen eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht innerhalb der von der zuständigen Stelle gesetzten Frist erteilt oder\n2.entgegen § 6 Abs. 4 eine Änderung in den dort bezeichneten Verhältnissen nicht richtig, nicht vollständig oder nicht unverzüglich mitteilt.\n(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.\n(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die durch Landesrecht bestimmte Stelle.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 9","Verfahren und Zahlungsweise","9",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 8","Aufbringung der Mittel","8",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 7","Übergang von Ansprüchen des Berechtigten","7",[35,39],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 11","Übergangsvorschriften","11",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 12","Bericht","12",[],false]