[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-uklag-11":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":57},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"uklag","Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2001-11-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fuklag\u002Fxml.zip",9761416,"§ 11","11","Wirkungen des Urteils","Besondere Vorschriften für Klagen nach § 1","Handelt der verurteilte Verwender einem auf § 1 beruhenden Unterlassungsgebot zuwider, so ist die Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam anzusehen, soweit sich der betroffene Vertragsteil auf die Wirkung des Unterlassungsurteils beruft. Er kann sich jedoch auf die Wirkung des Unterlassungsurteils nicht berufen, wenn der verurteilte Verwender gegen das Urteil die Klage nach § 10 erheben könnte.","UKLAG - Verfahrensvorschriften - Besondere Vorschriften für Klagen nach § 1 - § 11 Wirkungen des Urteils\n\nHandelt der verurteilte Verwender einem auf § 1 beruhenden Unterlassungsgebot zuwider, so ist die Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam anzusehen, soweit sich der betroffene Vertragsteil auf die Wirkung des Unterlassungsurteils beruft. Er kann sich jedoch auf die Wirkung des Unterlassungsurteils nicht berufen, wenn der verurteilte Verwender gegen das Urteil die Klage nach § 10 erheben könnte.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 10","Einwendung wegen abweichender Entscheidung","10",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 9","Besonderheiten der Urteilsformel","9",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 8","Klageantrag und Anhörung","8",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 12","Einigungsstelle","12",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 12a","Anhörung der Datenschutzbehörden in Verfahren über Ansprüche nach § 2","12a",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 13","Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen","13",[50],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 27.01.2022 – III ZR 4\u002F21","ECLI:DE:BGH:2022:270122UIIIZR4.21.0","Der von einem Unterlassungsurteil im Verbandsklageverfahren ausgehenden Bindungswirkung für den Individualprozess steht eine spätere Gesetzesänderung nicht entgegen, soweit in dem Individualprozess die Wirksamkeit einer Bestimmung im Streit steht, die vor dieser Gesetzesänderung in den Vertrag einbezogen worden ist.","2022-01-27","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE303632022.zip","rechtsprechung",false]