[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-uklag-4f":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"uklag","Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2001-11-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fuklag\u002Fxml.zip",9761407,"§ 4f","4f","Verordnungsermächtigung","Anspruchsberechtigte Stellen","Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zu regeln zu 1.der Eintragung von eingetragenen Vereinen in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4, insbesondere zu den in dem Verfahren bestehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten,\n2.der Überprüfung und Aufhebung von Eintragungen eines qualifizierten Verbraucherverbands in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4, insbesondere zu den in diesem Verfahren bestehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten,\n3.den Berichtspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4b Absatz 1 und\n4.der Eintragung von juristischen Personen in die Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach § 4d, insbesondere zu den in diesem Verfahren bestehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten sowie\n5.der Überprüfung und Aufhebung von Eintragungen einer qualifizierten Einrichtung in der Liste, insbesondere zu den in diesem Verfahren bestehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten.","UKLAG - Anspruchsberechtigte Stellen - § 4f Verordnungsermächtigung\n\nDas Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zu regeln zu 1.der Eintragung von eingetragenen Vereinen in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4, insbesondere zu den in dem Verfahren bestehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten,\n2.der Überprüfung und Aufhebung von Eintragungen eines qualifizierten Verbraucherverbands in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4, insbesondere zu den in diesem Verfahren bestehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten,\n3.den Berichtspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4b Absatz 1 und\n4.der Eintragung von juristischen Personen in die Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach § 4d, insbesondere zu den in diesem Verfahren bestehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten sowie\n5.der Überprüfung und Aufhebung von Eintragungen einer qualifizierten Einrichtung in der Liste, insbesondere zu den in diesem Verfahren bestehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 4e","Überprüfung und Aufhebung einer Eintragung in der Liste nach § 4d","4e",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 4d","Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen","4d",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4c","Aufhebung der Eintragung in der Liste nach § 4","4c",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 5a","Informationspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände und qualifizierten Einrichtungen zu gerichtlichen Verfahren im Inland","5a",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 6","Zuständigkeit und Verfahren","6",[],false]