[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-umstbausparkv-15":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"umstbausparkv","Verordnung über die Umstellungsrechnung der Bausparkassen aus Anlaß der\nNeuordnung des Geldwesens","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1959-07-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fumstbausparkv\u002Fxml.zip",1286976,"§ 15","15","Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung","Gemeinsame Vorschriften für Aktiven und Passiven","(1) Für die Umrechnung des Nennbetrages von Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung in Deutsche Mark gilt die anliegende Tabelle.\n(2) Ist eine Forderung oder eine Verbindlichkeit vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erfüllt worden, so ist sie zum Erfüllungskurs in Deutsche Mark umzurechnen. Der Erfüllung einer Forderung oder Verbindlichkeit steht ihre Umwandlung in eine auf Deutsche Mark lautende Forderung oder Verbindlichkeit gleich.","UMSTBAUSPARKV - Gemeinsame Vorschriften für Aktiven und Passiven - § 15 Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung\n\n(1) Für die Umrechnung des Nennbetrages von Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung in Deutsche Mark gilt die anliegende Tabelle.\n(2) Ist eine Forderung oder eine Verbindlichkeit vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erfüllt worden, so ist sie zum Erfüllungskurs in Deutsche Mark umzurechnen. Der Erfüllung einer Forderung oder Verbindlichkeit steht ihre Umwandlung in eine auf Deutsche Mark lautende Forderung oder Verbindlichkeit gleich.",{"abschnitt":21},"Abschnitt IV",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 14","Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsverbindlichkeiten","14",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 13","Rückstellungen für Verpflichtungen auf Grund des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen","13",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 12","Pensionsrückstellungen","12",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 16","Geldwertschuldverhältnisse","16",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 17","Durchlaufende Kredite","17",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 18","Wertberichtigungen","18",[],false]