[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-umstgeldinstv-24":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"umstgeldinstv","Verordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlaß der\nNeuordnung des Geldwesens","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1958-08-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fumstgeldinstv\u002Fxml.zip",1287046,"§ 24","24","Wertberichtigungen","Gemeinsame Vorschriften für Aktiven und Passiven","Falls eine Forderung mit einem unter dem Nennbetrag liegenden Wert eingestellt werden darf, kann dies auch in der Weise geschehen, daß auf der Aktivseite der Nennbetrag der Forderung und auf der Passivseite ein entsprechender Wertberichtigungsposten angesetzt wird. Bei Berechnung des vorläufigen Eigenkapitals nach § 5 Abs. 2 der Bankenverordnung gilt nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag der Forderung und dem Wertberichtigungsposten als Aktivposten; der Wertberichtigungsposten gilt nicht als Passivposten.","UMSTGELDINSTV - Gemeinsame Vorschriften für Aktiven und Passiven - § 24 Wertberichtigungen\n\nFalls eine Forderung mit einem unter dem Nennbetrag liegenden Wert eingestellt werden darf, kann dies auch in der Weise geschehen, daß auf der Aktivseite der Nennbetrag der Forderung und auf der Passivseite ein entsprechender Wertberichtigungsposten angesetzt wird. Bei Berechnung des vorläufigen Eigenkapitals nach § 5 Abs. 2 der Bankenverordnung gilt nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag der Forderung und dem Wertberichtigungsposten als Aktivposten; der Wertberichtigungsposten gilt nicht als Passivposten.",{"abschnitt":21},"Abschnitt IV",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 23","Durchlaufende Kredite","23",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 22","Geldwertschuldverhältnisse","22",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 21","Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung","21",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 25","Abgrenzungsposten","25",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 26","Berichtigung der Umstellungsrechnung","26",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 28","Berlin-Klausel","28",[],false]