[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-umstgeldinstv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"umstgeldinstv","Verordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlaß der\nNeuordnung des Geldwesens","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1958-08-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fumstgeldinstv\u002Fxml.zip",1287023,"§ 4","4","Nichtbewertungsfähige Vermögensgegenstände","Aktiven","Solange ein Vermögensgegenstand nicht genau bewertet werden kann, ist er mit dem Betrag anzusetzen, bis zu dem eine zuverlässige Bewertung möglich ist. Solange eine Bewertung überhaupt nicht möglich ist, ist er mit einem Merkposten von einer Deutschen Mark anzusetzen. Mehrere Vermögensgegenstände derselben Art können zu einem Merkposten von einer Deutschen Mark zusammengefaßt werden.","UMSTGELDINSTV - Aktiven - § 4 Nichtbewertungsfähige Vermögensgegenstände\n\nSolange ein Vermögensgegenstand nicht genau bewertet werden kann, ist er mit dem Betrag anzusetzen, bis zu dem eine zuverlässige Bewertung möglich ist. Solange eine Bewertung überhaupt nicht möglich ist, ist er mit einem Merkposten von einer Deutschen Mark anzusetzen. Mehrere Vermögensgegenstände derselben Art können zu einem Merkposten von einer Deutschen Mark zusammengefaßt werden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt II",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 3","Gebietsmäßige Abgrenzung","3",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 2","Rückbezüglichkeit später eintretender Umstände","2",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1","Allgemeine Vorschriften für den Ansatz der Aktiven und der Passiven","1",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Verfügungsbeschränkungen","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Wertpapiere und unverbriefte Anteilsrechte an Kapitalgesellschaften","6",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 7","Anteile an rechtsfähigen Personengesellschaften","7",[],false]