[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-umwelthg-15":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"umwelthg","Umwelthaftungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-12-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fumwelthg\u002Fxml.zip",1287094,"§ 15","15","Haftungshöchstgrenzen",null,"Der Ersatzpflichtige haftet für Tötung, Körper- und Gesundheitsverletzung insgesamt nur bis zu einem Höchstbetrag von 85 Millionen Euro und für Sachbeschädigungen ebenfalls insgesamt nur bis zu einem Höchstbetrag von 85 Millionen Euro, soweit die Schäden aus einer einheitlichen Umwelteinwirkung entstanden sind. Übersteigen die mehreren aufgrund der einheitlichen Umwelteinwirkung zu leistenden Entschädigungen die in Satz 1 bezeichneten jeweiligen Höchstbeträge, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.","UMWELTHG - § 15 Haftungshöchstgrenzen\n\nDer Ersatzpflichtige haftet für Tötung, Körper- und Gesundheitsverletzung insgesamt nur bis zu einem Höchstbetrag von 85 Millionen Euro und für Sachbeschädigungen ebenfalls insgesamt nur bis zu einem Höchstbetrag von 85 Millionen Euro, soweit die Schäden aus einer einheitlichen Umwelteinwirkung entstanden sind. Übersteigen die mehreren aufgrund der einheitlichen Umwelteinwirkung zu leistenden Entschädigungen die in Satz 1 bezeichneten jeweiligen Höchstbeträge, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 14","Schadensersatz durch Geldrente","14",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 13","Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung","13",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 12","Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung","12",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 16","Aufwendungen bei Wiederherstellungsmaßnahmen","16",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 17","Verjährung","17",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 18","Weitergehende Haftung","18",[],false]