[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-umwg-101":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"umwg","Umwandlungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-10-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fumwg_1995\u002Fxml.zip",1287220,"§ 101","101","Vorbereitung der Mitgliederversammlung","Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine","(1) Von der Einberufung der Mitgliederversammlung an, die gemäß § 13 Abs. 1 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, sind in dem Geschäftsraum des Vereins die in § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Unterlagen sowie ein nach § 100 erforderlicher Prüfungsbericht zur Einsicht der Mitglieder auszulegen. Dazu erforderliche Zwischenbilanzen sind gemäß § 63 Absatz 2 Satz 1 bis 4 aufzustellen.\n(2) Auf Verlangen ist jedem Mitglied unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen zu erteilen.","UMWG - Besondere Vorschriften - Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine - § 101 Vorbereitung der Mitgliederversammlung\n\n(1) Von der Einberufung der Mitgliederversammlung an, die gemäß § 13 Abs. 1 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, sind in dem Geschäftsraum des Vereins die in § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Unterlagen sowie ein nach § 100 erforderlicher Prüfungsbericht zur Einsicht der Mitglieder auszulegen. Dazu erforderliche Zwischenbilanzen sind gemäß § 63 Absatz 2 Satz 1 bis 4 aufzustellen.\n(2) Auf Verlangen ist jedem Mitglied unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen zu erteilen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Sechster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 100","Prüfung der Verschmelzung","100",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 99","Möglichkeit der Verschmelzung","99",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 98","Verschmelzungsbeschlüsse","98",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 102","Durchführung der Mitgliederversammlung","102",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 103","Beschluß der Mitgliederversammlung","103",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 104","Bekanntmachung der Verschmelzung","104",[],false]