[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-umwg-118":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"umwg","Umwandlungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-10-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fumwg_1995\u002Fxml.zip",1287238,"§ 118","118","Anzuwendende Vorschriften","Verschmelzung kleinerer Vereine","Auf die Verschmelzung kleinerer Vereine im Sinne des § 210 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind die Vorschriften des Zweiten und des Dritten Unterabschnitts entsprechend anzuwenden. Dabei treten bei kleineren Vereinen an die Stelle der Anmeldung zur Eintragung in das Register der Antrag an die Aufsichtsbehörde auf Genehmigung, an die Stelle der Eintragung in das Register und ihrer Bekanntmachung die Bekanntmachung im Bundesanzeiger nach § 119.","UMWG - Besondere Vorschriften - Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit - Verschmelzung kleinerer Vereine - § 118 Anzuwendende Vorschriften\n\nAuf die Verschmelzung kleinerer Vereine im Sinne des § 210 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind die Vorschriften des Zweiten und des Dritten Unterabschnitts entsprechend anzuwenden. Dabei treten bei kleineren Vereinen an die Stelle der Anmeldung zur Eintragung in das Register der Antrag an die Aufsichtsbehörde auf Genehmigung, an die Stelle der Eintragung in das Register und ihrer Bekanntmachung die Bekanntmachung im Bundesanzeiger nach § 119.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Zweiter Teil","Achter Abschnitt","Vierter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 117","Entstehung und Bekanntmachung des neuen Vereins","117",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 116","Beschlüsse der obersten Vertretungen","116",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 115","Bestellung der Vereinsorgane","115",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 119","Bekanntmachung der Verschmelzung","119",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 120","Möglichkeit der Verschmelzung","120",{"norm_key":47,"title":16,"slug":48},"§ 121","121",[],false]