[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-umwg-139":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"umwg","Umwandlungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-10-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fumwg_1995\u002Fxml.zip",1287260,"§ 139","139","Herabsetzung des Stammkapitals","Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung","Ist zur Durchführung der Abspaltung oder der Ausgliederung eine Herabsetzung des Stammkapitals einer übertragenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung erforderlich, so kann diese auch in vereinfachter Form vorgenommen werden. Wird das Stammkapital herabgesetzt, so darf die Abspaltung oder die Ausgliederung erst eingetragen werden, nachdem die Herabsetzung des Stammkapitals im Register eingetragen worden ist.","UMWG - Besondere Vorschriften - Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung - § 139 Herabsetzung des Stammkapitals\n\nIst zur Durchführung der Abspaltung oder der Ausgliederung eine Herabsetzung des Stammkapitals einer übertragenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung erforderlich, so kann diese auch in vereinfachter Form vorgenommen werden. Wird das Stammkapital herabgesetzt, so darf die Abspaltung oder die Ausgliederung erst eingetragen werden, nachdem die Herabsetzung des Stammkapitals im Register eingetragen worden ist.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 138","Sachgründungsbericht","138",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 137","Anmeldung und Eintragung der neuen Rechtsträger und der Spaltung","137",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 136","Spaltungsplan","136",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 140","Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung","140",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 141","Ausschluss der Spaltung","141",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 142","Spaltung mit Kapitalerhöhung, Spaltungsbericht","142",[],false]