[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-umwg-163":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"umwg","Umwandlungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-10-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fumwg_1995\u002Fxml.zip",1287285,"§ 163","163","Beschluß über den Vertrag","Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen","(1) Auf den Ausgliederungsbeschluß sind die Vorschriften des Stiftungsrechts für die Beschlußfassung über Satzungsänderungen entsprechend anzuwenden.\n(2) Sofern das nach Absatz 1 anzuwendende Stiftungsrecht nicht etwas anderes bestimmt, muß der Ausgliederungsbeschluß von dem für die Beschlußfassung über Satzungsänderungen nach der Satzung zuständigen Organ oder, wenn ein solches Organ nicht bestimmt ist, vom Vorstand der Stiftung einstimmig gefaßt werden.\n(3) Der Beschluß und die Zustimmung nach den Absätzen 1 und 2 müssen notariell beurkundet werden.","UMWG - Besondere Vorschriften - Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen - § 163 Beschluß über den Vertrag\n\n(1) Auf den Ausgliederungsbeschluß sind die Vorschriften des Stiftungsrechts für die Beschlußfassung über Satzungsänderungen entsprechend anzuwenden.\n(2) Sofern das nach Absatz 1 anzuwendende Stiftungsrecht nicht etwas anderes bestimmt, muß der Ausgliederungsbeschluß von dem für die Beschlußfassung über Satzungsänderungen nach der Satzung zuständigen Organ oder, wenn ein solches Organ nicht bestimmt ist, vom Vorstand der Stiftung einstimmig gefaßt werden.\n(3) Der Beschluß und die Zustimmung nach den Absätzen 1 und 2 müssen notariell beurkundet werden.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Achter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 162","Ausgliederungsbericht","162",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 161","Möglichkeit der Ausgliederung","161",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 160","Anmeldung und Eintragung","160",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 164","Genehmigung der Ausgliederung","164",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 165","Sachgründungsbericht und Gründungsbericht","165",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 166","Haftung der Stiftung","166",[],false]