[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-umwg-186":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"umwg","Umwandlungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-10-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fumwg_1995\u002Fxml.zip",1287308,"§ 186","186","Anzuwendende Vorschriften","Übertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen","Auf die Vermögensübertragung sind die Vorschriften des Zweiten Abschnitts entsprechend anzuwenden. Dabei treten bei kleineren Vereinen an die Stelle der Anmeldung zur Eintragung in das Register der Antrag an die Aufsichtsbehörde auf Genehmigung, an die Stelle der Eintragung in das Register und ihrer Bekanntmachung die Bekanntmachung im Bundesanzeiger nach § 187.","UMWG - Vermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen - Übertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen - § 186 Anzuwendende Vorschriften\n\nAuf die Vermögensübertragung sind die Vorschriften des Zweiten Abschnitts entsprechend anzuwenden. Dabei treten bei kleineren Vereinen an die Stelle der Anmeldung zur Eintragung in das Register der Antrag an die Aufsichtsbehörde auf Genehmigung, an die Stelle der Eintragung in das Register und ihrer Bekanntmachung die Bekanntmachung im Bundesanzeiger nach § 187.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Dritter Teil","Dritter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 185","Möglichkeit der Vermögensübertragung","185",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 184","Anwendung der Spaltungsvorschriften","184",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 183","Bestellung eines Treuhänders","183",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 187","Bekanntmachung der Vermögensübertragung","187",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 188","Anwendung der Verschmelzungsvorschriften","188",{"norm_key":46,"title":30,"slug":47},"§ 189","189",[],false]