[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-umwg-27":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"umwg","Umwandlungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-10-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fumwg_1995\u002Fxml.zip",1287135,"§ 27","27","Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des übernehmenden Rechtsträgers","Verschmelzung durch Aufnahme","Ansprüche auf Schadenersatz, die sich auf Grund der Verschmelzung gegen ein Mitglied des Vertretungsorgans oder, wenn ein Aufsichtsorgan vorhanden ist, des Aufsichtsorgans des übernehmenden Rechtsträgers ergeben, verjähren in fünf Jahren seit dem Tage, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers nach § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist.","UMWG - Allgemeine Vorschriften - Verschmelzung durch Aufnahme - § 27 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des übernehmenden Rechtsträgers\n\nAnsprüche auf Schadenersatz, die sich auf Grund der Verschmelzung gegen ein Mitglied des Vertretungsorgans oder, wenn ein Aufsichtsorgan vorhanden ist, des Aufsichtsorgans des übernehmenden Rechtsträgers ergeben, verjähren in fünf Jahren seit dem Tage, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers nach § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Erster Teil","Zweiter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 26","Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs","26",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 25","Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger","25",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 24","Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers","24",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 28","Unwirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers","28",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 29","Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag","29",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 30","Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung","30",[],false]