[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-umwg-59":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"umwg","Umwandlungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-10-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fumwg_1995\u002Fxml.zip",1287176,"§ 59","59","Verschmelzungsbeschlüsse","Verschmelzung durch Neugründung","Der Gesellschaftsvertrag der neuen Gesellschaft wird nur wirksam, wenn ihm die Anteilsinhaber jedes der übertragenden Rechtsträger durch Verschmelzungsbeschluß zustimmen. Dies gilt entsprechend für die Bestellung der Geschäftsführer und der Mitglieder des Aufsichtsrats der neuen Gesellschaft, soweit sie von den Anteilsinhabern der übertragenden Rechtsträger zu wählen sind.","UMWG - Besondere Vorschriften - Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung - Verschmelzung durch Neugründung - § 59 Verschmelzungsbeschlüsse\n\nDer Gesellschaftsvertrag der neuen Gesellschaft wird nur wirksam, wenn ihm die Anteilsinhaber jedes der übertragenden Rechtsträger durch Verschmelzungsbeschluß zustimmen. Dies gilt entsprechend für die Bestellung der Geschäftsführer und der Mitglieder des Aufsichtsrats der neuen Gesellschaft, soweit sie von den Anteilsinhabern der übertragenden Rechtsträger zu wählen sind.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Zweiter Teil","Zweiter Abschnitt","Zweiter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 58","Sachgründungsbericht","58",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 57","Inhalt des Gesellschaftsvertrags","57",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 56","Anzuwendende Vorschriften","56",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 60","Prüfung der Verschmelzung, Bestellung der Verschmelzungsprüfer","60",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 61","Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags","61",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 62","Konzernverschmelzungen","62",[],false]