[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-umwg-61":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"umwg","Umwandlungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-10-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fumwg_1995\u002Fxml.zip",1287178,"§ 61","61","Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags","Verschmelzung durch Aufnahme","Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf ist vor der Hauptversammlung, die gemäß § 13 Abs. 1 über die Zustimmung beschließen soll, zum Register einzureichen. Das Gericht hat in der Bekanntmachung nach § 10 des Handelsgesetzbuchs einen Hinweis darauf bekanntzumachen, daß der Vertrag oder sein Entwurf beim Handelsregister eingereicht worden ist. Die Hauptversammlung darf erst einen Monat nach der Bekanntmachung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag gemäß § 13 beschließen.","UMWG - Besondere Vorschriften - Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften - Verschmelzung durch Aufnahme - § 61 Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags\n\nDer Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf ist vor der Hauptversammlung, die gemäß § 13 Abs. 1 über die Zustimmung beschließen soll, zum Register einzureichen. Das Gericht hat in der Bekanntmachung nach § 10 des Handelsgesetzbuchs einen Hinweis darauf bekanntzumachen, daß der Vertrag oder sein Entwurf beim Handelsregister eingereicht worden ist. Die Hauptversammlung darf erst einen Monat nach der Bekanntmachung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag gemäß § 13 beschließen.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Zweiter Teil","Dritter Abschnitt","Erster Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 60","Prüfung der Verschmelzung, Bestellung der Verschmelzungsprüfer","60",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 59","Verschmelzungsbeschlüsse","59",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 58","Sachgründungsbericht","58",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 62","Konzernverschmelzungen","62",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 63","Vorbereitung der Hauptversammlung","63",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 64","Durchführung der Hauptversammlung","64",[],false]