[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-umwg-86":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"umwg","Umwandlungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-10-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fumwg_1995\u002Fxml.zip",1287205,"§ 86","86","Anlagen der Anmeldung","Verschmelzung durch Aufnahme","(1) Der Anmeldung der Verschmelzung ist außer den sonst erforderlichen Unterlagen auch das für die anmeldende Genossenschaft erstattete Prüfungsgutachten in Urschrift oder in öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen.\n(2) Der Anmeldung zur Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist ferner jedes andere für eine übertragende Genossenschaft erstattete Prüfungsgutachten in Urschrift oder in öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen.","UMWG - Besondere Vorschriften - Verschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften - Verschmelzung durch Aufnahme - § 86 Anlagen der Anmeldung\n\n(1) Der Anmeldung der Verschmelzung ist außer den sonst erforderlichen Unterlagen auch das für die anmeldende Genossenschaft erstattete Prüfungsgutachten in Urschrift oder in öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen.\n(2) Der Anmeldung zur Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist ferner jedes andere für eine übertragende Genossenschaft erstattete Prüfungsgutachten in Urschrift oder in öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Zweiter Teil","Fünfter Abschnitt","Erster Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 85","Verbesserung des Umtauschverhältnisses","85",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 84","Beschluß der Generalversammlung","84",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 83","Durchführung der Generalversammlung","83",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 87","Anteilstausch","87",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 88","Geschäftsguthaben bei der Aufnahme von Kapitalgesellschaften und rechtsfähigen Vereinen","88",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 89","Eintragung der Genossen in die Mitgliederliste; Benachrichtigung","89",[],false]