[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-urhg-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":32,"citing_decisions":45,"is_thin":59},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"urhg","Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1965-09-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Furhg\u002Fxml.zip",1287736,"§ 3","3","Bearbeitungen","Das Werk","Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.","URHG - Urheberrecht - Das Werk - § 3 Bearbeitungen\n\nÜbersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 1","Abschnitt 2",[24,28],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 2","Geschützte Werke","2",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 1","Allgemeines","1",[33,37,41],{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 4","Sammelwerke und Datenbankwerke","4",{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 5","Amtliche Werke","5",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 6","Veröffentlichte und erschienene Werke","6",[46,53],{"title":47,"ecli":48,"leitsatz":49,"date":50,"source_url":51,"source_type":52},"BFH, Urt. v. 29.06.2022 – III R 2\u002F21","ECLI:DE:BFH:2022:U.290622.IIIR2.21.0","Räumt der Produzent eines Spielfilmes (Lizenzgeber) dem Filmverleiher (Lizenznehmer) auch das Recht ein, den lizensierten Film in einer anderen Sprache zu synchronisieren oder zu untertiteln und diese Filmversion zu verwerten, handelt es sich nicht im Sinne der Rückausnahme des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG um eine Lizenz, die ausschließlich dazu berechtigt, daraus abgeleitete Rechte Dritten zu überlassen (sog. Vertriebslizenzen oder Durchleitungsrechte).","2022-06-29","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202210180.zip","rechtsprechung",{"title":54,"ecli":55,"leitsatz":56,"date":57,"source_url":58,"source_type":52},"BSG, Urt. v. 04.06.2019 – B 3 KS 2\u002F18 R","ECLI:DE:BSG:2019:040619UB3KS218R0","1. Die Einordnung einer aus mehreren Arbeitsgebieten zusammengesetzten Tätigkeit (sog gemischte Tätigkeit) als künstlerische bzw publizistische Tätigkeit bemisst sich anhand des Gesamtbildes nach ihrem Schwerpunkt, der sich bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit unter Berücksichtigung des Berufsanfängerprivilegs regelmäßig nicht allein aus einzelnen, zuerst akquirierten Aufträgen erschließt.\n2. Lektoren von wissenschaftlichen Texten sind regelmäßig Publizisten.\n3. Übersetzer von wissenschaftlichen Texten werden publizistisch tätig, wenn sie nicht nur Tatsachen, Nachrichten oder Anleitungen ohne sprachlichen Gestaltungsspielraum wiedergeben.","2019-06-04","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE142640214.zip",false]