[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-urhg-54a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":105},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"urhg","Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1965-09-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Furhg\u002Fxml.zip",1287814,"§ 54a","54a","Vergütungshöhe","Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen","(1) Maßgebend für die Vergütungshöhe ist, in welchem Maß die Geräte und Speichermedien als Typen tatsächlich für Vervielfältigungen nach § 53 Absatz 1 oder 2 oder den §§ 60a bis 60f genutzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit technische Schutzmaßnahmen nach § 95a auf die betreffenden Werke angewendet werden.\n(2) Die Vergütung für Geräte ist so zu gestalten, dass sie auch mit Blick auf die Vergütungspflicht für in diesen Geräten enthaltene Speichermedien oder andere, mit diesen funktionell zusammenwirkende Geräte oder Speichermedien insgesamt angemessen ist.\n(3) Bei der Bestimmung der Vergütungshöhe sind die nutzungsrelevanten Eigenschaften der Geräte und Speichermedien, insbesondere die Leistungsfähigkeit von Geräten sowie die Speicherkapazität und Mehrfachbeschreibbarkeit von Speichermedien, zu berücksichtigen.\n(4) Die Vergütung darf Hersteller von Geräten und Speichermedien nicht unzumutbar beeinträchtigen; sie muss in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder des Speichermediums stehen.","URHG - Urheberrecht - Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen - Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen - § 54a Vergütungshöhe\n\n(1) Maßgebend für die Vergütungshöhe ist, in welchem Maß die Geräte und Speichermedien als Typen tatsächlich für Vervielfältigungen nach § 53 Absatz 1 oder 2 oder den §§ 60a bis 60f genutzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit technische Schutzmaßnahmen nach § 95a auf die betreffenden Werke angewendet werden.\n(2) Die Vergütung für Geräte ist so zu gestalten, dass sie auch mit Blick auf die Vergütungspflicht für in diesen Geräten enthaltene Speichermedien oder andere, mit diesen funktionell zusammenwirkende Geräte oder Speichermedien insgesamt angemessen ist.\n(3) Bei der Bestimmung der Vergütungshöhe sind die nutzungsrelevanten Eigenschaften der Geräte und Speichermedien, insbesondere die Leistungsfähigkeit von Geräten sowie die Speicherkapazität und Mehrfachbeschreibbarkeit von Speichermedien, zu berücksichtigen.\n(4) Die Vergütung darf Hersteller von Geräten und Speichermedien nicht unzumutbar beeinträchtigen; sie muss in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder des Speichermediums stehen.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 1","Abschnitt 6","Unterabschnitt 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 54","Vergütungspflicht","54",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 53","Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch","53",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 52","Öffentliche Wiedergabe","52",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 54b","Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs","54b",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 54c","Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten","54c",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 54d","Hinweispflicht","54d",[51,58,64,70,75,80,85,90,94,99],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 17.07.2025 – I ZB 82\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:170725BIZB82.24.0","Cloudnutzung\n1.    Urheber haben für die bei der Nutzung von Cloud-Speichern erfolgenden Vervielfältigungen zu den nach §§ 53, 60a bis 60f UrhG privilegierten Zwecken Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung im Sinne von §§ 54, 54a UrhG (Fortführung von BGH, Urteil vom 27. Juni 2024 - I ZR 14\u002F21, GRUR 2024, 1105 [juris Rn. 13] = WRP 2024, 1066 - Internet-Radiorecorder II, mwN).\n2.    Anbieter von Cloud-Diensten sind nicht Schuldner der den Urhebern zustehenden angemessenen Vergütung, da sie nicht als Hersteller, Importeure oder Händler von Geräten oder Speichermedien im Sinne von § 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 und 2 UrhG anzusehen sind. Eine analoge Anwendung der Vergütungsvorschriften der §§ 54 ff. UrhG auf die Anbieter von Cloud-Diensten kommt mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht. Die aus Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001\u002F29\u002FEG folgende Ergebnispflicht erfordert es nach derzeitigem Sachstand nicht, die in den §§ 54 ff. UrhG bestimmte Vergütungspflicht für Privatkopien auf Cloud-Speicher zu erstrecken.\n3.    Die Maßgabe des § 113 Satz 1 VGG, nach der die bei dem Deutschen Patent- und Markenamt gebildete Schiedsstelle die Durchführung der empirischen Untersuchung nicht ablehnen kann, betrifft nur Anträge auf empirische Untersuchungen zur Ermittlung der nach § 54a Abs. 1 UrhG maßgeblichen Nutzung im Sinne des § 93 VGG, nicht aber Untersuchungsanträge, die außerhalb dieses gesetzlichen Rahmens liegen.","2025-07-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE719252025.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":61,"date":62,"source_url":63,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 04.11.2021 – I ZR 138\u002F20","ECLI:DE:BGH:2021:041121BIZR138.20.0",null,"2021-11-04","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE654902022.zip",{"title":65,"ecli":66,"leitsatz":67,"date":68,"source_url":69,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 17.12.2020 – I ZR 239\u002F19","ECLI:DE:BGH:2021:171221UIZR239.19.0","Verjährungsverzicht\nEine im Dezember 2006 abgegebene, nicht formularmäßige Erklärung, hinsichtlich der Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 UrhG für PCs auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, erfasst auch Vergütungsansprüche nach den § 54 Abs. 1, § 54g UrhG in der Fassung vom 25. Juli 1994, sofern kein abweichender Parteiwille feststellbar ist.","2020-12-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE311032021.zip",{"title":71,"ecli":72,"leitsatz":61,"date":73,"source_url":74,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 14.12.2017 – I ZR 266\u002F15","ECLI:DE:BGH:2017:141217BIZR266.15.0","2017-12-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE603732018.zip",{"title":76,"ecli":77,"leitsatz":61,"date":78,"source_url":79,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 18.05.2017 – I ZR 266\u002F15","ECLI:DE:BGH:2017:180517UIZR266.15.0","2017-05-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE607112017.zip",{"title":81,"ecli":82,"leitsatz":61,"date":83,"source_url":84,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 16.03.2017 – I ZR 152\u002F15","ECLI:DE:BGH:2017:160317UIZR152.15.0","2017-03-16","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE615672017.zip",{"title":86,"ecli":87,"leitsatz":88,"date":83,"source_url":89,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 16.03.2017 – I ZR 35\u002F15","ECLI:DE:BGH:2017:160317UIZR35.15.0","externe Festplatten\n1. Die Verpflichtung von Herstellern, Importeuren und Händlern zur Zahlung einer Vergütung für Geräte oder Speichermedien besteht kraft Gesetzes (§ 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 UrhG) und wird nicht erst durch das Aufstellen eines Tarifs oder den Abschluss eines Gesamtvertrags begründet. Desgleichen ergibt sich die Höhe dieser Vergütung aus dem Gesetz (§ 54a UrhG) und wird nicht erst durch von Verwertungsgesellschaften aufgestellte Tarife oder die als Tarife geltenden Vergütungssätze in Gesamtverträgen bestimmt.\n2. Ein Hersteller, Importeur oder Händler vergütungspflichtiger Geräte oder Speichermedien kann sich grundsätzlich nicht mit Erfolg darauf berufen, er sei zur Zahlung einer Vergütung nicht verpflichtet, weil er vor der Veröffentlichung eines Tarifs keine Kenntnis vom Bestehen einer Vergütungspflicht und von der Höhe der Vergütung haben und die Gerätevergütung daher nicht in den Gerätepreis einfließen lassen konnte.\n3. Das Anfertigen von Sicherungskopien stellt eine nach § 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 UrhG vergütungspflichtige Vervielfältigung dar. Die Vergütung für das Anfertigen von Sicherungskopien ist geringer zu bemessen als die Vergütung für das Anfertigen von Kopien, die der Nutzung des Werkes dienen.","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE308082017.zip",{"title":91,"ecli":92,"leitsatz":61,"date":83,"source_url":93,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 16.03.2017 – I ZR 106\u002F15","ECLI:DE:BGH:2017:160317UIZR106.15.0","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE615562017.zip",{"title":95,"ecli":96,"leitsatz":97,"date":83,"source_url":98,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 16.03.2017 – I ZR 36\u002F15","ECLI:DE:BGH:2017:160317UIZR36.15.0","Gesamtvertrag PCs\nDas Oberlandesgericht darf sich bei der Bemessung der angemessenen Vergütung im Sinne von § 54 Abs. 1, § 54a, § 54b Abs. 1 UrhG auf  denselben Vertragsgegenstand und denselben Zeitraum betreffende Gesamtverträge stützen, in denen sich die Parteien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben auf eine angemessene Vergütung geeinigt haben.","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE301202017.zip",{"title":100,"ecli":101,"leitsatz":102,"date":103,"source_url":104,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 21.07.2016 – I ZR 212\u002F14","ECLI:DE:BGH:2016:210716UIZR212.14.0","Gesamtvertrag Speichermedien\nDie nach § 54 Abs. 1 UrhG von den Herstellern zu zahlende Vergütung für Geräte und Speichermedien, deren Typ zur Vornahme von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG benutzt wird, beeinträchtigt die Hersteller solcher Geräte und Speichermedien unzumutbar im Sinne von § 54a Abs. 4 UrhG, wenn mögliche Nutzer derartige Geräte oder Speichermedien in erheblichem Umfang nicht im Inland, sondern im Ausland erwerben, weil sie dort zu einem geringeren Preis angeboten werden, und wenn dieser geringere Preis darauf beruht, dass im Ausland keine oder eine geringere Gerätevergütung oder Speichermedienvergütung als im Inland erhoben wird. Eine unzumutbare Beeinträchtigung der Hersteller von Geräten oder Speichermedien liegt - unabhängig vom Erwerb entsprechender Geräte oder Speichermedien durch mögliche Nutzer im Ausland - auch vor, wenn die Hersteller die Vergütung nicht vollständig in den Preis der Geräte und Speichermedien einfließen lassen und so auf deren Nutzer abwälzen können, weil an einem Erwerb interessierte Nutzer sonst in erheblichem Umfang von dem Erwerb solcher Geräte oder Speichermedien im Hinblick darauf absähen, dass die Vergütung nicht in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Gerätes oder des Speichermediums steht (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 19. November 2015, I ZR 151\u002F13, GRUR 2016, 792 Rn. 69 bis 74 = WRP 2016, 1123 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik).","2016-07-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE314722016.zip",false]