[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-urhg-60g":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"urhg","Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1965-09-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Furhg\u002Fxml.zip",1287835,"§ 60g","60g","Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis","Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen","(1) Auf Vereinbarungen, die erlaubte Nutzungen nach den §§ 60a bis 60f zum Nachteil der Nutzungsberechtigten beschränken oder untersagen, kann sich der Rechtsinhaber nicht berufen.\n(2) Vereinbarungen, die ausschließlich die Zugänglichmachung an Terminals nach § 60e Absatz 4 und § 60f Absatz 1 oder den Versand von Vervielfältigungen auf Einzelbestellung nach § 60e Absatz 5 zum Gegenstand haben, gehen abweichend von Absatz 1 der gesetzlichen Erlaubnis vor.","URHG - Urheberrecht - Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen - Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen - § 60g Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis\n\n(1) Auf Vereinbarungen, die erlaubte Nutzungen nach den §§ 60a bis 60f zum Nachteil der Nutzungsberechtigten beschränken oder untersagen, kann sich der Rechtsinhaber nicht berufen.\n(2) Vereinbarungen, die ausschließlich die Zugänglichmachung an Terminals nach § 60e Absatz 4 und § 60f Absatz 1 oder den Versand von Vervielfältigungen auf Einzelbestellung nach § 60e Absatz 5 zum Gegenstand haben, gehen abweichend von Absatz 1 der gesetzlichen Erlaubnis vor.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 1","Abschnitt 6","Unterabschnitt 4",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 60f","Archive, Museen und Bildungseinrichtungen","60f",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 60e","Bibliotheken","60e",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 60d","Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung","60d",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 60h","Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen","60h",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 61","Verwaiste Werke","61",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 61a","Sorgfältige Suche und Dokumentationspflichten","61a",[],false]