[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-urhg-75":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"urhg","Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1965-09-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Furhg\u002Fxml.zip",1287866,"§ 75","75","Beeinträchtigungen der Darbietung","Schutz des ausübenden Künstlers","Der ausübende Künstler hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner Darbietung zu verbieten, die geeignet ist, sein Ansehen oder seinen Ruf als ausübender Künstler zu gefährden. Haben mehrere ausübende Künstler gemeinsam eine Darbietung erbracht, so haben sie bei der Ausübung des Rechts aufeinander angemessene Rücksicht zu nehmen.","URHG - Verwandte Schutzrechte - Schutz des ausübenden Künstlers - § 75 Beeinträchtigungen der Darbietung\n\nDer ausübende Künstler hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner Darbietung zu verbieten, die geeignet ist, sein Ansehen oder seinen Ruf als ausübender Künstler zu gefährden. Haben mehrere ausübende Künstler gemeinsam eine Darbietung erbracht, so haben sie bei der Ausübung des Rechts aufeinander angemessene Rücksicht zu nehmen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 2","Abschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 74","Anerkennung als ausübender Künstler","74",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 73","Ausübender Künstler","73",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 72","Lichtbilder","72",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 76","Dauer der Persönlichkeitsrechte","76",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 77","Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung","77",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 78","Öffentliche Wiedergabe","78",[],false]