[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-usg_2020-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"usg_2020","Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-08-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fusg_2020\u002Fxml.zip",9761428,"§ 9","9","Leistungen für Versorgungsempfänger","Leistungen zur Sicherung des Einkommens","Leisten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Reservistendienst, so erhalten sie mindestens die Differenz aus 1.der Summe aus a)ihren ruhegehaltfähigen Dienstbezügen nach der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der das Ruhegehalt berechnet ist, und\nb)dem Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Soldatenversorgungsgesetzes,\nwobei von dieser Summe der Betrag subtrahiert wird, der als Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer von den Dienstbezügen abzuziehen wäre, und\n2.ihren Versorgungsbezügen, von denen die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgezogen wird.","USG_2020 - Leistungen zur Sicherung des Einkommens - § 9 Leistungen für Versorgungsempfänger\n\nLeisten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Reservistendienst, so erhalten sie mindestens die Differenz aus 1.der Summe aus a)ihren ruhegehaltfähigen Dienstbezügen nach der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der das Ruhegehalt berechnet ist, und\nb)dem Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Soldatenversorgungsgesetzes,\nwobei von dieser Summe der Betrag subtrahiert wird, der als Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer von den Dienstbezügen abzuziehen wäre, und\n2.ihren Versorgungsbezügen, von denen die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgezogen wird.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 8","Mindestleistung","8",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 7","Zusammentreffen mehrerer Leistungen","7",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 6","Leistungen an Selbständige","6",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 10","Kaufkraftausgleich","10",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 11","Prämie","11",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 11a","Prämie für besondere Einsatzbereitschaft","11a",[],false]