[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ustatg_2005-8a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ustatg_2005","Umweltstatistikgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-08-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fustatg_2005\u002Fxml.zip",1288143,"§ 8a","8a","Erhebung der Klärschlammaufbringungsflächen in der Landwirtschaft",null,"Die Erhebung erfasst ab dem Berichtsjahr 2022 jährlich bei den Stellen, die nach Landesrecht für die Entgegennahme der Angaben zur Auf- oder Einbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft zuständig sind, oder bei Dritten, soweit ihnen die Aufgabe der Entgegennahme der Angaben zur Auf- oder Einbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft übertragen wurde, als Erhebungsmerkmal die Fläche, auf der die Auf- oder Einbringung des Klärschlamms erfolgte, nach Größe, Ort und Geokoordinaten. Die Angaben hierzu sind bis zum 31. März des dem Berichtsjahr folgenden Jahres an das Statistische Landesamt zu übermitteln.","USTATG_2005 - § 8a Erhebung der Klärschlammaufbringungsflächen in der Landwirtschaft\n\nDie Erhebung erfasst ab dem Berichtsjahr 2022 jährlich bei den Stellen, die nach Landesrecht für die Entgegennahme der Angaben zur Auf- oder Einbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft zuständig sind, oder bei Dritten, soweit ihnen die Aufgabe der Entgegennahme der Angaben zur Auf- oder Einbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft übertragen wurde, als Erhebungsmerkmal die Fläche, auf der die Auf- oder Einbringung des Klärschlamms erfolgte, nach Größe, Ort und Geokoordinaten. Die Angaben hierzu sind bis zum 31. März des dem Berichtsjahr folgenden Jahres an das Statistische Landesamt zu übermitteln.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 8","Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung","8",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 7","Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung","7",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6","Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen","6",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 9","Erhebung der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen","9",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 10","Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe","10",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 11","Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz","11",[],false]