[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ustdv_1980-22":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ustdv_1980","Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1979-12-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fustdv_1980\u002Fxml.zip",1288179,"§ 22","22","Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Vermittlungen","Zu § 4 Nr. 5 des Gesetzes","(1) Bei Vermittlungen im Sinne des § 4 Nr. 5 des Gesetzes ist § 13 Abs. 1 entsprechend anzuwenden.\n(2) Der Unternehmer soll regelmäßig folgendes aufzeichnen: 1.die Vermittlung und den vermittelten Umsatz;\n2.den Tag der Vermittlung;\n3.den Namen und die Anschrift des Unternehmers, der den vermittelten Umsatz ausgeführt hat;\n4.das für die Vermittlung vereinbarte Entgelt oder bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das für die Vermittlung vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung.","USTDV_1980 - Zu § 4 Nr. 5 des Gesetzes - § 22 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Vermittlungen\n\n(1) Bei Vermittlungen im Sinne des § 4 Nr. 5 des Gesetzes ist § 13 Abs. 1 entsprechend anzuwenden.\n(2) Der Unternehmer soll regelmäßig folgendes aufzeichnen: 1.die Vermittlung und den vermittelten Umsatz;\n2.den Tag der Vermittlung;\n3.den Namen und die Anschrift des Unternehmers, der den vermittelten Umsatz ausgeführt hat;\n4.das für die Vermittlung vereinbarte Entgelt oder bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das für die Vermittlung vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 21","Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen","21",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 20","Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen","20",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 19",null,"19",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 24","Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen","24",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 25","Durchschnittsbeförderungsentgelt","25",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 30","Schausteller","30",[],false]